Die Bundesregierung muss 60 Milliarden Euro auftreiben, um das Haushaltsloch zu schließen. Während es bereits verschiedene Ideen gibt, wo man zumindest einen Teil des Geldes einsparen könnte, gibt es vor allem aus den Reihen der Opposition die Forderung, beim Bürgergeld einzusparen. Doch ist das überhaupt realistisch?
Bürgergeld: So viel Geld würde der Staat einsparen, wenn es 100.000 weniger Bürgergeldempfänger gäbe
In einer kleinen Anfrage, die der Redaktion vorliegt, wollte der ehemalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) von der Bundesregierung wissen, wie viel Geld der Bund einsparen würde, wenn es 100.000 Bürgergeld-Empfangende weniger gäbe.
Die Antwort wird den ein oder anderen wohl überraschen: Es gäbe 65 Millionen Euro Sparpotenzial für Bund und Länder. Von dieser Summe werden 56 Millionen Euro vom Bund und 9 Millionen von den Kommunen übernommen. Doch wie setzen sich diese Zahlen zusammen?
Für die Antwort wurde der aktuelle Monatsbericht von Juli 2023 herangezogen. Laut der Bundesagentur für Arbeit lagen die Zahlungsansprüche pro Bedarfsgemeinschaft bei durchschnittlich 1226 Euro. Davon entfielen allein 1069 Euro auf den Bund. Die Kommunen übernahmen die restlichen 157 Euro. Pro Bedarfsgemeinschaft wurde dabei von 1,9 Regelleistungsberechtigten ausgegangen.
Bürgergeld: Kann der Staat durch Kürzungen das Haushaltsloch stopfen?
Aus einer Mitteilung des Bundestags geht hervor, dass 2023 die Kosten für das Arbeitslosengeld II beziehungsweise Bürgergeld bei rund 23,76 Milliarden Euro liegen werden. Das sind rund 2,43 Milliarden mehr, als noch im ursprünglichen Regierungsentwurf von 2022 geplant waren. Ausgehend davon, dass ein Teil der Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zudem arbeitsunfähig ist, kann eine Kürzung des Bürgergelds allein nicht das Haushaltsloch stopfen. Zwar gibt es durch weniger Empfängerinnen und Empfänger Einsparungsmöglichkeiten, diese dürften allerdings ebenfalls nicht ausreichen.
Übrigens: Damit ein Mensch Anspruch auf Bürgergeld hat, muss er einige Voraussetzungen erfüllen. Dann wird oftmals auch die Miete und ein Teil der Heizkosten übernommen.