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Bürgergeld: Bürgergeld: Miete in Stuttgart - So hoch darf sie sein

Bürgergeld

Bürgergeld: Miete in Stuttgart - So hoch darf sie sein

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    Wer in der Stuttgarter Innenstadt wohnt und Bürgergeld bezieht, darf nicht zu teuer wohnen.
    Wer in der Stuttgarter Innenstadt wohnt und Bürgergeld bezieht, darf nicht zu teuer wohnen. Foto: Marijan Murat, dpa (Archivbild)

    Menschen, die auf staatliche Hilfe angewiesen sind und Bürgergeld beziehen, bekommen jeden Monat einen bestimmten Betrag auf ihr Konto überwiesen. Dieser setzt sich aus dem Regelbedarf und möglichen Mehrbedarfen zusammen. Damit hört die Unterstützung aber nicht auf, das Jobcenter übernimmt in der Regel auch die Wohnungkosten - also die Miete der Wohnung mit den Heiz- und Betriebskosten inklusive Wasser. Allerdings müssen die Kosten angemessen sein. 

    Was genau angemessen ist, ist in jeder Stadt anders, da sich die Obergrenze bzw. der Richtwert für angemessene Wohnkosten nach dem jeweiligen Mietspiegel richtet. Angeben wird meist die Bruttokaltmiete - Heizkosten sowie Betriebs- und Nebenkosten sind also nicht enthalten. In Berlin gilt für Bürgergeld-Bezieher etwa eine Miete in Höhe von 426 Euro für eine Person und 515,45 Euro für zwei Personen als angemessen. Wie sieht es aber in Stuttgart aus?

    Bürgergeld: Wie hoch darf die Miete in Stuttgart sein?

    Wollen Bürgergeld-Bezieherinnen oder Bezieher nach Stuttgart ziehen oder innerhalb der baden-württembergischen Hauptstadt umziehen, sollten sie das laut der Stadt Stuttgart zunächst mit dem zuständigen Jobcenter abklären. Dort erfahren Betroffene nämlich, ob die Miete der neuen Wohnung in der entsprechenden Höhe übernommen wird. Außerdem müssen Personen, die unter 25 Jahren sind, Bürgergeld beziehen und bei ihren Eltern ausziehen wollen, für den Umzug die Zustimmung des Jobcenters einholen. 

    Die Obergrenzen für die Kaltmiete in Stuttgart richtet sich für Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfänger nach der Haushaltsgröße. Es kommt also darauf an, wie viele Personen in der Wohnung leben. Als Richtwert gibt die Stadt Stuttgart folgende Mietobergrenzen je nach Haushaltsgröße an: 

    • 1 Person: 566,00 Euro
    • 2 Personen: 670,00 Euro
    • 3 Personen: 780,00 Euro
    • 4 Personen: 923,00 Euro
    • 5 Personen: 1.045,00 Euro
    • 6 Personen: 1.300,00 Euro
    • jede weitere Person: + 162,50 Euro

    Neben der Kostenobergrenze für Mieten gibt die Stadt Stuttgart Bürgergeld-Empfängerinnen und Empfängern außerdem auch Orientierungswerte in Sachen Wohnungsgröße an. Die folgenden Wohnflächen gelten demnach je nach Haushaltsgröße als angemessen: 

    • 1 Person: 45 Quadratmeter
    • 2 Personen: 60 Quadratmeter
    • 3 Personen: 75 Quadratmeter
    • 4 Personen: 90 Quadratmeter
    • 5 Personen: 105 Quadratmeter
    • 6 Personen: 120 Quadratmeter
    • jede weitere Person: + 15 Quadratmeter

    Wie hoch die Miete einer Wohnung tatsächlich sein darf, wird in jedem Fall individuell mit dem Jobcenter abgeklärt und manchmal werden sogar die Kosten für einen Stellplatz oder die Renovierungskosten übernommen. Dabei muss auch beachtet werden, dass es gewisse Härtefälle gibt und dass Erst-Empfängerinnen und Empfängern von Bürgergeld im ersten Jahr laut der Bundesregierung eine sogenannte Karenzzeit gewährt wird, in der auch zu hohe Wohnungskosten übernommen werden.

    Übrigens kann das Jobcenter die Kaution für eine neue Wohnung Menschen, die Bürgergeld beziehen, als Darlehen gewähren. Voraussetzung ist laut der Stadt Stuttgart, dass die Gewährung der Kaution beantragt wird, bevor der neue Mietvertrag unterschieben ist - und zwar nicht bei dem aktuellen, sondern bei dem für den neuen Wohnort zuständigen Jobcenter.

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