Das Elterngeld dient als finanzielle Unterstützungsleistung für Eltern, die nach der Geburt ihres Kindes die Erwerbsarbeit einschränken oder pausieren. Doch nicht jedem steht Elterngeld zu. Die Einkommensgrenze, bis zu der Eltern Anspruch auf die staatliche Förderung haben, wurde zuletzt wiederholt gesenkt. Bereits im April 2024 wurde sie erstmals herabgesetzt, eine zweite Absenkung erfolgte im April 2025. Wo die Einkommensgrenze für den Bezug von Elterngeld aktuell liegt, lesen Sie hier.
Elterngeld-Kürzung: Das sind die Einkommensgrenzen seit April 2025
Bis März 2024 konnten Eltern, deren gemeinsames zu versteuerndes Jahreseinkommen bei bis zu 300.000 Euro lag, Elterngeld beantragen. Bei Alleinerziehenden lag die Grenze bei 250.000 Euro. In der hitzigen Debatte um den Bundeshaushalt 2024 hatte sich die damalige Familienministerin Lisa Paus (Grüne) schlussendlich für Kürzungen beim Elterngeld entschieden, wie unter anderem die Süddeutsche Zeitung berichtete. Seither erhalten Eltern allerdings nicht weniger Geld, sondern die Zahl der Anspruchsberechtigten wurde schrittweise herabgesetzt.
In einem ersten Schritt wurde die Einkommensgrenze laut der Bundesregierung für Geburten ab dem 1. April 2024 zunächst auf 200.000 Euro gesenkt. Ein Jahr später wurde die Grenze erneut herabgesetzt: Für Geburten ab dem 1. April 2025 gilt seither eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro, sowohl für Paare als auch Alleinerziehende. Liegt das zu versteuernde jährliche Einkommen eines Elternteils oder beider Eltern darüber, besteht kein Anspruch auf Kindergeld.
Zum Vergleich: Das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen in Deutschland lag 2023 laut dem Sozialbericht der Bundeszentrale für politische Bildung bei 62.485 Euro. In Haushalten mit mindestens einem Kind lag das Jahresbruttoeinkommen mit im Schnitt 90.905 Euro etwas darüber. Von der Absenkung der Einkommensgrenze betroffen sind folglich nur überdurchschnittlich gut verdienende Paare und Familien.
Wie viele Monate wird das Elterngeld ausgezahlt?
Mit dem Elterngeld soll laut Bundesregierung fehlendes Einkommen ausgeglichen werden, wenn Eltern nach der Geburt ihres Kindes zu Hause bleiben und ihre Arbeit unterbrechen beziehungsweise einschränken. Insgesamt stehen den Eltern 14 Monate des sogenannten Basiselterngeldes zu. Die Eltern können die Monate untereinander aufteilen. Ein Elternteil muss dabei jedoch mindestens zwei beziehungsweise maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Alleinerziehende hingegen dürfen den gesamten Zeitraum Elterngeld beziehen. Der Erhalt des Basiselterngelds ist nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes möglich – danach können Eltern allerdings das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen.
Was sich zum 1. April 2024 noch geändert hat: Wenn Eltern gleichzeitig in Elternzeit gehen und gemeinsam Elterngeld beziehen wollen, erhalten sie das Basiselterngeld nur noch für maximal einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes. Eltern von Mehrlingen, Frühchen oder Neugeborenen mit Behinderung sind allerdings von dieser Regelung ausgenommen.
Übrigens: Wer die Steuerklasse wechselt, kann unter Umständen mehr Elterngeld bekommen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Wie hoch das Elterngeld ausfällt, hängt der Bundesregierung zufolge davon ab, wie hoch das Einkommen des Elternteils, der das Kind betreut, vor der Geburt war. Außerdem kommt es auch darauf an, ob das Einkommen nach der Geburt wegfällt. Zu den weiteren Einflussfaktoren zählt die Anzahl der bisherigen Kinder sowie der Erhalt anderer staatlicher Leistungen.
Je nachdem variiert das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro pro Monat. Das ElterngeldPlus beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich. Mithilfe des vom Familienportal des Bundesfamilienministeriums bereitgestellten Elterngeldrechners kann individuell berechnet werden, wie viel Elterngeld eine Person aktuell nach der Geburt eines Kindes bekommen könnte.
Übrigens: Das Kindergeld gibt es zusätzlich zum Elterngeld. Die Auszahlungstermine für das Elterngeld im Jahr 2025 können sich je nach Bundesland unterscheiden.