Familien werden in Deutschland durch unterschiedliche Leistungen besonders gefördert und finanziell unterstützt. Mit dem Kindergeld können Eltern zum Beispiel jeden Monat 250 Euro zusätzlich für jedes Kind bekommen. Mit dem Kinderzuschlag werden Familien unterstützt, die finanziell schlechter gestellt sind. Außerdem können Mütter und Väter nach der Geburt ihres Kindes Elterngeld als Gehaltsausgleich bekommen. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf die Leistung und welche Voraussetzungen gelten?
Kurz erklärt: Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine Familienleistung, die laut dem Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) fehlendes Einkommen ausgleichen soll, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen. So soll die wirtschaftliche Existenz von Familien gesichert, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht und es Müttern und Vätern erleichtert werden, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen. Dabei gibt es drei verschiedene Varianten des Elterngeldes, die auch miteinander kombiniert werden können:
Für welchen Zeitraum Elterngeld bezogen werden kann, hängt unter anderem von der gewählten Variante ab. Auch auf die Höhe der monatlichen Zahlungen hat diese einen Einfluss. Grundsätzlich richtet sich die Leistungshöhe aber nach dem Einkommen. Wer es genau wissen will, kann den Elterngeldrechner und den Planer auf dem Familienportal des Bundes nutzen.
Elterngeld: Wer hat Anspruch? Welche Voraussetzungen gibt es?
Um Elterngeld beziehen und beantragen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Laut dem Familienportal haben Mütter und Väter Anspruch auf die Leistung, wenn sie...
- ihr Kind selbst betreuen und erziehen,
- mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben,
- in Deutschland leben und
- gar nicht mehr oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Werden diese Voraussetzungen erfüllt, besteht für Eltern unabhängig von ihrem Arbeitsverhältnis Anspruch auf Elterngeld. Auch wer zuvor nicht gearbeitet hat oder andere Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder auch Krankengeld bezieht, kann Elterngeld bekommen.
Um Anspruch auf Elterngeld zu haben, muss das Kind nicht gemeinsam erzogen werden. Auch Mütter und Väter, die ihr Kind alleine erziehen, können Elterngeld bekommen. Das trifft laut dem Familienportal außerdem auch auf Adoptiveltern, Großeltern und andere Verwandte, die das Kind erziehen, sowie Verwitwete und Waisen zu. Pflegeeltern hingegen können kein Elterngeld bekommen.
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