Elterngeld ist für frisch gebackene Eltern eine Ausgleichszahlung, um Einbußen beim Gehalt wettzumachen. Ein Elterngeld-Anspruch besteht demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen. Es soll jedoch vorkommen, dass Eltern erst nach der Geburt von der staatlichen Leistung erfahren, die wohl längst nicht so geläufig ist wie etwa Kindergeld. Doch was kann man dann tun? Ist es dann zu spät für den Elterngeld-Antrag? Oder kann man Elterngeld rückwirkend beantragen? Die Antworten lesen Sie im Text.
Übrigens: Neben Elterngeld könnten weitere staatliche Hilfen winken. Es lohnt daher ein Blick auf alle finanzielle Hilfen, die Eltern in Deutschland zustehen.
Elterngeld beantragen: Wann und wie funktioniert es?
Elterngeld ist im Gegensatz zum Kindergeld ein kurzfristiger Zuschuss des Staates, der nur in den ersten Monaten nach der Geburt eines Kindes gewährt wird. Er richtet sich laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nach den „Lebensjahren“ eines Kindes, und nicht nach den Kalendermonaten. Elterngeld kann demnach nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich nur in der frühen Elternzeit bezogen werden.
Das Elterngeld gibt es laut dem Familienportal des Bundes zudem in drei verschiedenen Varianten: das Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der sogenannte Partnerschaftsbonus. Eltern können eines der Elterngeld-Modelle wählen, oder sie miteinander kombinieren, was die Sache formal ein wenig komplizierter macht. Daran orientiert sich auch, wie viel Elterngeld ausgezahlt wird und für welche Dauer. Das Basiselterngeld zum Beispiel wird nur in den ersten 14 Lebensmonaten eines Kindes gewährt. Doch wie sieht es aus, wenn man Elterngeld später beantragen will?
Kann man Elterngeld auch rückwirkend beantragen?
Elterngeld kann erst beantragt werden, wenn ein Geburtsschein vorliegt, das Kind also bereits auf der Welt ist. Dann sollte es aber schnell gehen, möchte man die Zahlungen erhalten und voll ausschöpfen. Denn auf eine allzu lange Geduld seitens der Behörden, können Eltern nicht hoffen. Laut dem Familienportal wird das Elterngeld maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Das bedeutet, wer die ersten Monate nach der Geburt eines Kindes ohne einen Antrag zu stellen verstreichen lässt, kann nur für die letzten drei Monate mit einer rückwirkenden Zahlung rechnen. Die Antwort auf die Frage lautet also: Ja, Elterngeld kann rückwirkend innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beantragt werden.
Übrigens: Es kann vorkommen, dass Elterngeld früher bezogen wird, als ursprünglich anhand des Geburtstermins geplant. Seit 2021 gibt es hierzu neue Regelungen für Eltern von Frühgeborenen.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden