Wer eine Ausbildung macht oder ein Studium absolviert, hat bis zu seinem 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld. Das wissen vermutlich die meisten. Doch wie sieht es aus, wenn man sich für ein duales Studium entscheidet, wo man oft schon eigenes Geld verdient? Bekommt man dann trotzdem Kindergeld? Die Antwort darauf lesen Sie hier.
Kindergeld: Wird es bei einem dualen Studium gezahlt?
Auf diese Frage gibt es eine einfache und klare Antwort: Ja, wer ein duales Studium absolviert, hat Anspruch auf Kindergeld.
Der Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. schreibt dazu: „Wer dual studiert, hat bis zum Abschluss des Studiums Anspruch auf Kindergeld – egal, ob ein beruflicher Abschluss in das Studium integriert ist oder nicht.“
Im Klartext bedeutet das: Auch, wenn man den praktischen Teil des dualen Studiums vor dem theoretischen absolviert hat, bleibt der Anspruch auf Kindergeld bestehen. Denn: „Erst, wenn die Studierenden ihren Bachelor-Abschluss in der Tasche haben, endet das Studium“ — und damit auch der Anspruch auf Kindergeld.
Schon gewusst? Wer eine Ausbildung macht oder studiert, hat unter Umständen Anspruch auf BAföG. Nach dem Abschluss will der Staat allerdings einen Teil des BAföG zurückhaben.
Duales Studium: Wann bekomme ich kein Kindergeld mehr?
Auch auf diese Frage gibt es eine einfache und klare Antwort: Wie bei einem regulären Studium erlischt auch bei einem dualen Studium der Anspruch auf Kindergeld, wenn man 25 Jahre alt wird. Danach wird das Kindergeld nur in Ausnahmefällen weitergezahlt. Etwa, wenn man aufgrund einer Behinderung außerstande ist, für seinen eigenen Lebensunterhalt zu sorgen.
Duales Studium: Wie bekommt man Kindergeld?
Das Kindergeld wird in der Regel auf das Konto der Eltern überwiesen. Am besten fragt man also seine Eltern, ob sie einem das Geld weitergeben können.
Doch was tut man, wenn die Eltern das ablehnen, wenn man zerstritten ist, keinen Kontakt mehr hat oder Vollwaise ist? In diesen Fällen empfiehlt wegweiser-duales-studium.de, dass Kindergeld bei der zuständigen Behörde selbst zu beantragen. Dafür müsse man einen Antrag ausfüllen und an die Familienkasse schicken. Die sei meistens in der ortsansässigen Agentur für Arbeit untergebracht.
Gut zu wissen: Es kann verschiedene Gründe haben, wenn das Kindergeld nicht auf dem Konto landet.