Es sind teure Zeiten: Infolge des Ukraine-Kriegs und der darauf folgenden Energiekrise stiegen Preise für Strom oder Gas. Auch für etliche Lebensmittel wird längst deutlich mehr verlangt als noch vor Beginn der Inflation.
Folglich muss reichlich tief in die Tasche gegriffen werden, während die Einnahmen etwa durch Lohnerhöhungen weniger schnell steigen. Obendrein endet mit dem Jahreswechsel die wegen der Corona-Krise vorübergehende Absenkung der Umsatzsteuer bei Gastronomiebesuchen.
On top kommt die Befürchtung, wegen der finanziellen Engpässe nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Umwidmung von Schulden könnte die Ampel-Regierung Steuererhöhungen beschließen, um höhere Einnahmen zu sichern. Doch aktuell sieht es eher nach erheblich Entlastungen insbesondere für Beschäftigte aus.
Lindner verspricht 15 Milliarden Euro an Steuer-Entlastungen
So betonte FDP-Chef und Finanzminister Christian Lindner: "Es ist geltendes Recht, dass die arbeitenden Menschen kommendes Jahr um 15 Milliarden Euro bei der Lohn- und Einkommensteuer entlastet werden." Zwei Milliarden Euro davon solle auf die Erhöhung des Grund- und des Kinderfreibetrags entfallen.
Der Grundfreibetrag wird demnach von aktuell 10.908 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Zuvor war lediglich ein Anstieg auf 11.604 Euro geplant gewesen. Beim Kinderfreibetrag soll es von 6024 Euro auf 6612 Euro raufgehen, statt wie zunächst angedacht auf 6384 Euro. "Was für die Bezieher sozialer Leistungen recht ist, das muss für die Steuerzahler auch billig sein", findet Lindner.
Bereits Ende 2022 hatte sein Haus bekanntgegeben, dass die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag erneut angehoben wird, von 17.543 Euro auf dann 18.130 Euro. Es handele sich um eine Inflationsanpassung.
Änderungen für das Jahr 2024: Beitragsbemessungsgrenzen bei Kranken- und Rentenversicherung steigen
Allerdings steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. So soll die soziale Absicherung stabil bleiben. Das heißt, die Grenze, ab der der Verdienst beitragsfrei ist, fällt höher aus.
Ab 1. Januar 2024 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 59.850 Euro auf 62.100 Euro im Jahr oder von 4987,50 Euro auf 5175 Euro im Monat. Die Versicherungspflichtgrenze wird hier von 66.600 Euro auf 69.300 Euro im Jahr oder von 5550 Euro auf 5775 Euro im Monat erhöht.
In der allgemeinen Rentenversicherung legt die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern von 7100 Euro auf 7450 Euro im Monat zu, in den alten Bundesländern von 7300 Euro auf 7550 Euro pro Monat. Bei der knappschaftlichen Rentenversicherung für Beschäftigte im Bergbau, die die besondere gesundheitliche Beanspruchung berücksichtigt, geht es in den neuen Bundesländern rauf von 8750 Euro auf 9200 Euro im Monat, in den alten Bundesländern von 8950 Euro auf 9300 Euro pro Monat.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, steigt ebenfalls. Hier ist eine Anhebung von 43.142 Euro auf 45.358 Euro vorgesehen.
Steuer-Entlastungen 2024: Laut Experte bleiben bis zu 1600 Euro mehr Netto übrig
Das bremst die Entlastung etwas aus, insgesamt sollen aber bis zu 1600 Euro mehr Netto übrigbleiben. Diesen Betrag errechnete der Finanzprofessor Frank Hechtner von der Universität Erlangen-Nürnberg für das Handelsblatt und die Bild.
Im Vergleich zum Jahr 2023 sollen so beispielsweise folgende jährliche Entlastungen für Singles ohne Kinder herausspringen:
- 21 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 1000 Euro
- 112 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 1500 Euro
- 141 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 2000 Euro
- 153 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 2500 Euro
- 172 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 3000 Euro
- 196 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 3500 Euro
- 225 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 4000 Euro
- 292 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 5000 Euro
- 294 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 6000 Euro
- 376 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 8000 Euro
- 288 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 10.000 Euro
- 269 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 25.000 Euro
Im Falle von Alleinerziehenden mit einem Kind sieht es so aus:
- 30 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 1000 Euro
- -1 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 1500 Euro
- 111 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 2000 Euro
- 161 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 2500 Euro
- 179 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 3000 Euro
- 202 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 3500 Euro
- 233 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 4000 Euro
- 299 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 5000 Euro
- 303 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 6000 Euro
- 511 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 8000 Euro
- 590 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 10.000 Euro
- 455 Euro bei monatlichem Brutto-Einkommen von 25.000 Euro
Bei Familien mit zwei Kindern kommt es infolge des Ehegatten-Splitting zu unzähligen Abstufungen. Verdient einer der Partner 3000 Euro und der andere 5000 Euro, beträgt die Entlastung 608 Euro. Sind es 2000 Euro und 7000 Euro, springen 616 Euro heraus.
Die erwähnten 1600 Euro Entlastung kommen zusammen, wenn ein Partner 1000 Euro verdient und der andere 15.000 Euro. Negativ wirken sich die Änderungen nur aus, wenn nur ein Partner arbeitet und 2000 Euro monatlich verdient – dann bleiben drei Euro weniger übrig als 2023.