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Bonuszahlung: Weihnachtsgeld: Gibt es eine Kürzung bei Krankheit?

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Weihnachtsgeld: Gibt es eine Kürzung bei Krankheit?

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    Das Weihnachtsgeld am Ende des Jahres ist für viele Menschen eine willkommene Advents-Überraschung.
    Das Weihnachtsgeld am Ende des Jahres ist für viele Menschen eine willkommene Advents-Überraschung. Foto: Monika Skolimowska, dpa (Symbolbild)

    Es verursacht schon genug Stress, sich für Freunde und Familie Weihnachtsgeschenke überlegen zu müssen, ohne dass man sich auch noch Gedanken machen muss, woher man das Geld für die Geschenke nimmt. Zum Glück gibt es für viele Arbeitnehmer zur Weihnachtszeit das Weihnachtsgeld, auch bekannt als "13. Gehalt", das sie von ihren Arbeitgebern ausgezahlt bekommen.

    In der Regel wird das Weihnachtsgeld mit dem November- oder Dezembergehalt ausgezahlt und fällt von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich hoch aus. Arbeitnehmer haben gewisse Ansprüche auf Weihnachtsgeld, je nachdem, wie es in ihren Verträgen geregelt ist. Der Vertrag ist auch entscheidend, wenn es um die Frage geht, in welchen Fällen man keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld hat.

    In Fällen von Kündigung oder Entlassung gibt es verschiedene Regelungen, je nachdem wie es im Vertrag festgehalten ist. Auch für Bürgergeld-Empfänger gibt es klare Regeln. Aber was ist im Falle von langer Krankheit? Kann mein Arbeitgeber mir kein oder weniger Weihnachtsgeld zahlen, weil ich über einen längeren Zeitraum hinweg krank war und nicht arbeiten konnte?

    Weihnachtsgeld bei Krankheit: Darf es gestrichen werden?

    Was ist die Regelung, wenn man im Laufe des Jahres krank wird und mehrere Wochen oder sogar Monate ausfällt? Dürfen Arbeitgeber das Weihnachtsgeld dann einfach streichen? Auch hier ist mal wieder entscheidend, was im Arbeitsvertrag steht. Steht in diesem nichts darüber, wie mit Sonderzahlungen im Fall von fehlender Arbeitsleistung umzugehen ist, kann das Weihnachtsgeld nicht einfach gekürzt oder gestrichen werden.

    Wie die Gewerkschaft verdi auf ihrer Website erklärt, gibt es keinen "Grundsatz, dass ein Anspruch auf eine Sonderleistung einfach entfällt, weil im Auszahlungszeitraum keine Arbeitsleistung erbracht wird". Ist im Arbeitsvertrag allerdings festgehalten, dass Sonderzahlungen im Falle ausbleibender Arbeitsleistung gekürzt werden, ist die Situation anders.

    Krankheitsfall: Wie viel Weihnachtsgeld darf gekürzt werden?

    Damit das Weihnachtsgeld aufgrund von langer Krankheit gekürzt werden darf, muss eine solche Regelung im Arbeitsvertrag festgehalten sein. Außerdem muss die Sechs-Wochen-Frist überschritten sein. Erst, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben und arbeitsunfähig ist, darf der Arbeitgeber die Lohnzahlung aussetzen und mit Krankengeld fortfahren, wie die Techniker Krankenkasse erklärt. Erst wenn die Krankheit also länger als sechs Wochen dauert, kann eine Kürzung des Weihnachtsgeldes vorgenommen werden.

    Das Weihnachtsgeld darf aber nicht einfach willkürlich gekürzt oder sogar gestrichen werden. Wie Uli Meisinger, Jurist bei der Arbeitskammer des Saarlandes der Deutschen Presseagentur erklärt, darf der Arbeitgeber für jeden Tag, den der Arbeitnehmer krankgeschrieben ist, bis zu 25 Prozent des Arbeitsentgelts, das der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt an einem Tag verdient, vom Weihnachtsgeld abziehen.

    Hier ein Beispiel: Verdient ein Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt 100 Euro an einem Arbeitstag, darf der Arbeitgeber (nach Verstreichen der Sechs-Wochen-Frist), für jeden krankgeschriebenen Tag bis zu 25 Euro von dem Weihnachtsgeld des Arbeitnehmers abziehen. Ist der Arbeitnehmer so viele Tage krank, dass sein Weihnachtsgeld durch die Kürzungen auf null gekürzt wird, erhält er kein Weihnachtsgeld.

    Worauf man beim Weihnachtsgeld im Falle von Krankheit achten sollte

    Abschließend kann man sagen: Worauf man im Falle einer längeren Krankheit wie so oft achten sollte, wenn man sich um sein Weihnachtsgeld sorgt, ist der Arbeitsvertrag. Hier muss klar geregelt sein, wie in einem solchen Fall verfahren wird. Ist das nicht der Fall, kann man sich zurücklehnen und weiß, dass man selbst im Fall langer Krankschreibung sein Weihnachtsgeld erhalten muss.

    Übrigens: Wenn man seinen Job kündigt, gibt es Regeln, die bestimmen, ob man sein Weihnachtsgeld zurückzahlen muss oder nicht.

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