Nach der Geburt eines Kindes haben Eltern viel zu tun. Deshalb arbeiten viele frisch gebackene Eltern in dieser Zeit weniger oder gar nicht. Um trotzdem über die Runden zu kommen, gibt es das Elterngeld. Familien können es beantragen, um finanziell unterstützt zu werden. Es wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.
Elterngeld: Was sind Partnermonate?
Das sogenannte Basiselterngeld können Eltern in der Regel für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Elterngeld aber auch für bis zu 14 Monate gezahlt werden, erklärt das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) in seinem Familienportal. Diese zwei zusätzlichen Monate nennt man Partnermonate.
Auch beim sogenannten ElterngeldPlus gibt es Partnermonate. Und weil zwei Monate mit ElterngeldPlus einem Monat mit Basiselterngeld entsprechen, heißt das: Aus zwei Partnermonaten bei Basiselterngeld werden vier Partnermonate bei ElterngeldPlus. Wie viele Partnermonate möglich sind, hängt also von der Bezugsform des Elterngelds ab. Paare, die Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombinieren, können drei Partnermonate bekommen.
Elterngeld: Unterschied zwischen Partnermonaten und Partnerschaftsbonus
Oft werden beim Elterngeld Partnermonate und Partnerschaftsbonus gleichgesetzt oder verwechselt. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Elterngeld-Erweiterungen. Der Partnerschaftsbonus ist laut BMFSFJ ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben partnerschaftlich untereinander aufteilen und jeweils bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn sie beide in dieser Zeit in Teilzeit arbeiten.
Partnermonate beim Elterngeld: Wer hat Anspruch?
Ein Elternpaar hat Anspruch auf die zwei Partnermonate, wenn beide Partner Elterngeld nutzen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, schreibt das BMFSFJ. Wenn ein Elternteil gar nicht erwerbstätig ist, kann nur der arbeitende Partner die Partnermonate nehmen. Auch alleinerziehende Eltern, die Elterngeld beziehen, können Partnermonate bekommen, erklärt das BMFSFJ.
Nach einer Neuregelung zum April 2024 dürfen Eltern nur noch einen Monat im ersten Lebensjahr des Kindes zeitgleich Basiselterngeld beziehen. Um beide Partnermonate innerhalb dieser Zeit zu nehmen, muss ein Elternteil in das ElterngeldPlus wechseln oder den Bezug so lange pausieren. Um herauszufinden, ob Anspruch auf Partnermonate besteht und wie sie sich berechnen, kann man den Elterngeldrechner der Bundesregierung nutzen.
Übrigens: Beim Basiselterngeld gibt es einen Maximalbetrag und einen Mindestbetrag. Es gibt außerdem viele weitere Zuschüsse für junge Familien - etwa den Kinderzuschlag. Ab 2025 soll dann die sogenannte Kindergrundsicherung kommen. Auch das sogenannte Mutterschaftsgeld ist ein Zuschuss für Eltern, der aber von der Krankenkasse und vom Arbeitgeber gezahlt wird.