Die Bevölkerung in Deutschland wird immer älter und das wirkt sich auch auf die Pflege aus. Laut dem Statistischen Bundesamt Destatis könnte nicht nur der Mangel an Pflegekräften größer werden, auch die Zahl der Pflegebedürftigen steigt immer weiter an. Aktuell leben in Deutschland rund fünf Millionen pflegebedürftige Menschen, die zu einem Großteil zu Hause durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtlich Tätige sowie ambulante Pflegedienste versorgt und gepflegt werden.
Doch Pflege ist teuer. Mit den Leistungsverbesserungen der Pflegereform 2023 sollen laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter anderem pflegende Angehörige sowie Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, gestärkt werden. Das bezieht sich auch auf Pflegebedürftige, die durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Schon zum 1. Januar 2024 wurden daher die Pflegesachleistungen erhöht. Ab 2025 steht bereits die nächste Erhöhung an. Warum ist das so und wie viel Geld steht Pflegebedürftigen dann zu?
Pflegesachleistungen: Wie viel Geld bekommen Pflegebedürftige aktuell?
Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegrad 2 haben und zuhause versorgt werden, haben laut dem BMG Anspruch auf Pflegesachleistungen. Dabei übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für die Inanspruchnahme eines Pflegedienstes für körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen im Haushalt. Übernommen werden die Kosten allerdings nur bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag.
Dem BMG zufolge erhalten berechtigte Pflegebedürftige je nach Pflegegrad von 1 bis 5 aktuell Pflegesachleistungen in folgender Höhe:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch
- Pflegegrad 2: 761 Euro
- Pflegegrad 3: 1432 Euro
- Pflegegrad 4: 1778 Euro
- Pflegegrad 5: 2200 Euro
Übrigens: Erfolgt die Pflege nicht nur durch einen Pflegedienst, sondern auch durch pflegende Angehörige, können Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden. Beide Leistungen werden dann anteilig ausgezahlt.
Tabelle: Wie hoch sind die Pflegesachleistungen ab der Erhöhung 2025?
Die Pflegesachleistungen wurden laut dem BMG zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Noch einmal erhöht werden soll die Leistung zum 1. Januar 2025. Dann erhöht sich der Maximalbetrag, den berechtigte Pflegebedürftige von der Pflegekasse bekommen können, um 4,5 Prozent.
Wie hoch die Beträge dann genau sind, hat das BMG noch nicht veröffentlicht. Daher basieren die folgenden Zahlen auf unserer eigenen Rechnung, ausgehend von den Pflegesachleistungen seit 2024. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
So viel Geld können Pflegebedürftige ab der Erhöhung der Pflegesachleistungen zum 1. Januar 2025 von der Pflegeversicherung bekommen:
Pflegesachleistungen 2024 | Erhöhung 2025 | Pflegesachleistungen 2025 | |
Pflegegrad 1 | kein Anspruch | - | kein Anspruch |
Pflegegrad 2 | 761 Euro | 34 Euro mehr | 795 Euro |
Pflegegrad 3 | 1432 Euro | 64 Euro mehr | 1496 Euro |
Pflegegrad 4 | 1778 Euro | 80 Euro mehr | 1858 Euro |
Pflegegrad 5 | 2200 Euro | 99 Euro mehr | 2299 Euro |
Warum werden die Pflegesachleistungen 2025 erneut erhöht?
Ab 2025 sollen nicht nur die Pflegesachleistungen erneut steigen. Dem BMG zufolge wird die Dynamik der Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung - gemeint sind das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen - ganz allgemein angepasst. Was bedeutet das?
Zum 1. Januar 2025 und zum 1. Januar 2028 sollen beide Leistungen laut dem BMG "regelhaft in Anlehnung an die Preisentwicklung automatisch dynamisiert" werden. Pflegesachleistungen und Pflegegeld würden dann laut dem Pflegeportal pflege.de alle drei Jahre an die Preisentwicklung angepasst werden. Wie das genau ablaufen soll, steht dem BMG zufolge allerdings noch nicht fest. Bis Mai 2024 will die Bundesregierung entsprechende Vorschläge erarbeiten.
Sicher ist dabei schon jetzt, dass sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent steigen werden. Auch steht fest, dass 2028 die nächste Erhöhung ansteht. Um wie viel Prozent die Leistungen dann steigen werden, muss allerdings noch berechnet werden.