Der heute 41 Jahre alte Mann, der am Ostermontag 2023 seine Tochter auf dem Gelände des Schulzentrums in Wiblingen mit einem Messer umgebracht hat, ist schuldunfähig. Wie das Landgericht Ulm am Dienstag urteilte, muss er in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt behandelt werden. Weil er an einer Schizophrenie erkrankt sei, sei der Mann nicht in der Lage gewesen, anders zu handeln. Getötet hat der Mann im religiösen Wahn. Mit Islamismus habe das aber nichts zu tun, betonte Vorsitzender Richter Wolfgang Tresenreiter am Dienstag.
Der Täter ist Moslem, fühlt sich aber zum Christentum hingezogen, wie er dem psychiatrischen Gutachter sagte. Seine Tochter, die er als "Engel" und "Lieblingskind" bezeichnete, tötete er, um die Schuld von der Welt zu nehmen. Er verglich sich mit Abraham, der seinen Sohn opfern wollte, und hob seine eigenen angeblich großen Fähigkeiten hervor. Außerdem gab er an, er werde im Lotto gewinnen und als Geschäftsmann künftig sehr erfolgreich zu sein. Größenvorstellungen und religiöser Wahn seien zwei Ausprägungen der Schizophrenie, einer Stoffwechselstörung im Gehirn, sagte Tresenreiter. Religiöse Wahnvorstellungen seien bei diesem Krankheitsbild nicht selten: "Das ist der Aufschrei der Seele, diese inneren Anspannungen halbwegs rational zugänglich zu machen", erklärte der Richter. Dass die Krankheit so deutlich wurde, lag auch an Pflichtverteidiger Alfred Nübling. Er überzeugte seinen Mandanten, dass die Vernehmung bei der Polizei gefilmt werden darf. Das Video half dem Psychiater, Verhalten und Krankheitsbild einzuschätzen.
Landgericht Ulm spricht Urteil: Täter muss in Psychiatrie
Dass Drogen zu der Erkrankung geführt haben, schließen Gutachter und Gericht angesichts des Behandlungsverlaufs mit Medikamenten aus. Es gebe eine Besserung, aber von dem Mann gehe weiter Gefahr aus. Solange sich das nicht ändere, müsse der Mann in der geschlossenen Anstalt bleiben. Voraussetzungen für eine Bewährung seien derzeit nicht gegeben. "Die Tat selber wäre, wenn es ein Gesunder getan hätte, ein Mord", betonte Tresenreiter.
Der 41-Jährige hatte seine Tochter unter dem Vorwand, Indianer spielen zu wollen, gefesselt, und ihr den Hals durchgeschnitten. Der Mann rief selbst die Polizei, das Kind verblutete. "Wir haben ein Verfahren, bei dem das Schlimmste passiert ist: Ein Kind ist tot", stellte der Richter fest. Und er ergänzte an den Täter gewandt: "Ich nehme durchaus zur Kenntnis, dass die Tat auch für sie eine Katastrophe ist."
Mädchen in Wiblingen getötet: Vater will Entscheidung akzeptieren
Nach dem Urteil sagte der Angeklagte: "Ich will keine Revision, ich will mich behandeln lassen." Doch Tresenreiter lehnte die Erklärung angesichts des Gesundheitszustands des Mannes ab. Deswegen steht erst nach Ablauf der einwöchigen Frist am kommenden Dienstag, 5. Dezember, fest, ob das Urteil rechtskräftig ist.