Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer nicht versicherungspflichtig ist, kann jedoch auch freiwillig einen gewissen monatlichen Betrag an die Deutsche Rentenversicherung abführen.
Hierfür gibt es Mindest- und Höchstbeträge, die zum Jahresbeginn 2024 weiter steigen. Hier erfahren Sie, wie hoch die neuen Grenzbeträge der freiwilligen Rentenversicherung sind.
Rente: Was ist die freiwillige Versicherung?
Die freiwillige Rentenversicherung ist eine Möglichkeit, trotz Freistellung von der Rentenversicherungspflicht ins gesetzliche Rentensystem einzuzahlen.
In Deutschland kann laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jede Person freiwillige Rentenbeiträge zahlen, die nicht versicherungspflichtig beschäftigt und mindestens 16 Jahre alt ist. Das gilt etwa für Selbstständige, Freiberufler oder nicht erwerbsfähige erwachsene Personen. Auch Deutsche, die im Ausland leben, können einzahlen sowie Personen, die früher in Rente gehen, zum Beispiel mit 63 Jahren, und dennoch bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillig in die Rente einzahlen wollen.
Der Vorteil: Die freiwillige Renteneinzahlung könnte sich lohnen, da sich laut DRV nicht nur der Rentenanspruch erhöht, sondern auch Wartezeiten für eine Altersrente erfüllt werden können und in manchen Fällen bereits bestehende Rentenanwartschaften aufrechterhalten werden.
Rente: Wie hoch ist der Mindestbetrag 2024?
Wer freiwillig in die Rente einzahlen will, kann innerhalb eines gewissen Rahmens einen beliebigen Betrag wählen. Auch die Monate, in denen Beiträge gezahlt werden, können frei gewählt werden.
Ein bestimmter Betrag, der die Mindesthöhe der freiwilligen Renteneinzahlung festlegt, ist dennoch bindend. Dieser beträgt im Jahr 2024 laut DRV mindestens 100,07 Euro pro Monat. Unter diesem Betrag kann nicht freiwillig in die Renten eingezahlt werden. Im Vergleich zum Vorjahr (96,72 Euro) bedeutet dies eine Anhebung von 3,35 Euro. Auch der Höchstbetrag steigt im nächsten Jahr.
Rente: Wie hoch ist der Höchstbetrag 2024?
Auch nach oben hin ist eine gewisse Grenze gesetzt. Das heißt, es kann nicht beliebig viel in die Rentenkasse eingezahlt werden. Die Höchstgrenze für das Jahr 2024 der freiwilligen Rente beträgt 1404,30 Euro im Monat. Im Vergleich zum vergangenen Jahr (1357,80 Euro) bedeutet dies eine Anhebung um 46,50 Euro. Auch im neuen Jahr können noch freiwillige Rentenbeiträge für das alte Jahr eingehen. Doch es gelten gewissen Fristen.
Freiwillige Rentenversicherung: Welche Fristen gelten?
Freiwillige Beiträge für 2023 können demnach noch bis 2. April 2024 gezahlt werden. Wegen der Osterfeiertage verlängert sich die Frist nach den Angaben der DRV vom 31. März auf den 2. April.
Übrigens: Auch Sonderzahlungen können sinnvoll sein, um die Rente aufzustocken. Neben den Mindest- und Höchstbeträgen der freiwilligen Rentenversicherung steigt auch die Rente selbst immer wieder an. Einer Rententabelle können Sie entnehmen, wie viel Geld Sie mehr auf dem Konto haben. Allerdings sollten Sie beachten: Von der Rente gehen noch Abgaben und Steuern ab.