Rente

Mit 55 in Rente: So klappt es mit der Altersteilzeit

Mit 55 in Rente gehen? Das geht und zwar schrittweise mit der Altersteilzeit. Wir haben alle Informationen für Sie zusammengefasst.
Rentner       -  Ab wann kann man in Altersteilzeit?
Foto: Sebastian Kahnert, dpa (Symbolbild) | Ab wann kann man in Altersteilzeit?

In Deutschland können Versicherte frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, viele erst nach 45 Beitragsjahren. Wann genau hängt von Geburtsjahr und Beitragsjahren ab. Wem das zu spät ist, der kann das schon mit 55 Jahren machen und dann in Altersteilzeit gehen. Wie das funktioniert, haben wir für Sie zusammengefasst.

Kann man mit 55 Jahren in Rente gehen?

In Deutschland gibt es das Modell der Altersteilzeit, mit dem Arbeitnehmern ermöglicht wird, bereits ab dem 55. Lebensjahr schrittweise in Rente zu gehen. Diese Vereinbarung trifft der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Altersteilzeit, der Arbeitgeber kann das Modell also verweigern.

Wie läuft eine Altersteilzeit ab?

Bei der Altersteilzeit gibt es zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell.

Rente mit 55: Das Gleichverteilungsmodell

Beim Gleichverteilungsmodell wird die Arbeitszeit halbiert. Damit halbiert sich auch sofort das Gehalt und wird dann um mindestens 20 Prozent vom Arbeitgeber aufgestockt. Dieser Betrag kann höher ausfallen und ist frei von Steuern und Abgaben, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass der Betrag in der späteren Steuererklärung bei der Berechnung des Steuersatzes miteinfließt. Die Rentenversicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber weiterhin zu mindestens 80 Prozent übernommen. So hat der Arbeitnehmer kaum Einbußen, wenn er ins Renteneintrittsalter kommt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte mit 55 Jahren in Altersteilzeit gehen und entscheidet sich für das Gleichverteilungsmodell. Bisher hat er 40 Stunden pro Woche gearbeitet und dafür monatlich 4200 Euro brutto erhalten. Die Arbeitsstunden reduzieren sich durch das Gleichverteilungsmodell auf 20 Stunden pro Woche und das Gehalt auf 2100 Euro pro Monat. Dazu kommt der Aufstockungsbetrag. Bei 20 Prozent entspricht das einer Summe von 420 Euro pro Monat. Der Arbeitnehmer hat so zwischen 1500 und 2100 Euro nettto pro Monat übrig, je nachdem welcher Steuerklasse er angehört.

Rente mit 55: Das Blockmodell

Das Blockmodell funktioniert etwas anders. Hier wird die Zeit bis zum Renteneintrittsalter aufgeteilt und war in zwei gleich lange Blöcke. Im ersten Block ändert sich für den Arbeitnehmer nichts und er arbeitet ganz normal weiter wie bisher. Im zweiten Block arbeitet er gar nicht mehr. Das Gehalt wird von Anfang an halbiert, sodass der Arbeitnehmer über den kompletten Zeitraum der zwei Blöcke nur die Hälfte des Lohns zur Verfügung hat. Der Arbeitgeber muss auch hier mindestens 20 Prozent des reduzierten Gehaltes als Aufstockungsbetrag leisten. Auf diesen Betrag müssen keine Steuern oder Abgaben gezahlt werden, aber dieser unterliegt auch dem Progressionsvorbehalt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte die Altersteilzeit nutzen und schrittweise mit 55 Jahren in Rente gehen. Er verdient bei einer 40-Stunden-Woche 4200 Euro brutto pro Monat. Sein reguläres Renteneintrittsalter wäre mit 63, er müsste also bis dahin noch acht Jahre arbeiten. Er entscheidet sich für das Blockmodell und so wird die Zeit in zwei Vierjahresblöcke aufgeteilt. In den ersten vier Jahren ändert sich erst einmal nichts und der Arbeitnehmer arbeitet weiterhin wie gewohnt. Allerdings wird das Gehalt bereits auf monatlich 2100 Euro brutto reduziert. Der Arbeitgeber stockt mit 20 Prozent auf, die steuer- und abgabefrei sind, sodass zusätzlich noch 420 Euro pro Monat dazu kommen. Der Arbeitnehmer hat - je nach Steuerklasse - pro Monat zwischen 1500 und 2100 Euro zur Verfügung. Sind die ersten vier Jahre geschafft, hört er auf zu arbeiten und bekommt das Teilzeitgehalt für weitere vier Jahre.

Wichtig: Sonderzahlungen des Arbeitgebers können bei der Altersteilzeit entfallen. Dazu zählt zum Beispiel das Weihnachtsgeld. Und wer die Rente im Ausland verbringen will, sollte ein paar Dinge beachten, damit es nicht zu Abzügen kommt. Ist das geklärt, gibt es einige attraktive Länder, in denen Renterinnen und Rentner die Seele baumeln lassen können.

Neben diesen beiden Modellen gibt es noch andere, die mit dem Arbeitgeber individuell vereinbart werden können, zum Beispiel, dass sich die Arbeitszeit stufenweise mit den Jahren reduziert.

Ob das Geld im Alter reicht, lässt sich herausfinden. In jedem Fall sollte man früh genug vorsorgen. Das Konzept der Bürgerrente könne als private Altersvorsorge interessant sein. Außerdem sollte man genug Rücklagen bilden, damit auch der gewohnte Lebensstandard im Alter gesichert ist. Zwar gibt es - wie auch 2023 - immer wieder Rentenerhöhungen, aber Rentner können auch von einigen Zuschüssen oder einem Härtefallfonds profitieren. In jedem Fall lässt sich aber mit dem Rentenausweis viel Geld sparen.

Übrigens: Um die Rente ranken sich viele Mythen, auf die Sie nicht hereinfallen sollten.

 
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