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Rente: Arbeitslosigkeit und Rente: Drohen hohe Abzüge?

Rente

Arbeitslosigkeit und Rente: Drohen hohe Abzüge?

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    Arbeitslosigkeit schmälert die Rente.
    Arbeitslosigkeit schmälert die Rente. Foto: Felix Kästle, dpa

    Arbeitnehmer können aus unterschiedlichsten Gründen in in die Arbeitslosigkeit abrutschen - schnell und oftmals unverschuldet. Wirtschaftliche Entwicklungen, Sparprogramme und Insolvenzen können Unternehmen dazu zwingen, ihre Mitarbeiter zu entlassen. Aber auch das eigene Verhalten kann unter Umständen zur Arbeitslosigkeit führen.

    Auch wenn die Arbeitslosenzahlen in den letzten Jahren laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV) tendenziell insgesamt zurückgegangen sind, sind dennoch fast zweieinhalb Millionen Menschen ­hierzulande arbeitslos gemeldet. Wichtig für Betroffene ist die finanzielle Vorsorge - und dazu gehört auch die Rente. Aber was bedeutet es für die Rente, wenn man arbeitslos wird? Kann sich die Arbeitslosigkeit auf den Rentenanspruch oder auf die Rentenhöhe auswirken?

    Arbeitslosigkeit und Rente: Werden weiterhin Rentenbeiträge gezahlt?

    Wer Arbeitslosengeld bekommt, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich pflichtversichert. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt dann die Agentur für Arbeit - ganz automatisch. Es gibt aber eine Bedingung: Man muss bevor man das Arbeitslosengeld bekommt vorher rentenversicherungspflichtig gewesen sein, wenn auch nur für eine kurze Zeit, erklärt die DRV. Dabei handelt es sich um die sogenannte Vorversicherung. Die DRV betont: Wer die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, kann die Pflichtversicherung beantragen.

    Wird Arbeitslosengeld bezogen, zahlt die Agentur für Arbeit aber nicht dieselben Beiträge in die Rentenversicherung ein wie zuvor. Zeiten, in denen man arbeitslos gemeldet ist, werden für die Rente geringer bewertet als Phasen, in denen man arbeitet. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge sind laut DRV-Angaben 80 Prozent des vorherigen versicherten Gehaltes.

    Die Zeiten, in denen man das Arbeitslosengeld bekommt, zählen grundsätzlich als Pflichtbeitragszeiten, wenn Sie im Jahr zuvor zuletzt versicherungspflichtig waren, erklärt die DRV. Das ist nützlich, wenn man beispielsweise abschlagsfrei früher in Rente gehen möchte. Allerdings betont die Rentenversicherung auch, dass die Rente dadurch nicht weiter steigt wie bisher, weil sich der Beitrag aus einem niedrigeren Verdienst errechnet.

    Bezieht man kein Arbeitslosengeld mehr, zahlt die Agentur für Arbeit auch keine Beiträge mehr ein. Aber: Wer dann bei der Agentur für Arbeit weiterhin arbeitslos gemeldet ist, hat trotzdem einen kleinen Vorteil: Die Zeit wird dann als sogenannte Anrechnungszeit ohne Bewertung angerechnet, schreibt die DRV. "Auch ohne Bewertung können diese Zeiten Ihrem Rentenversicherungskonto gutgeschrieben werden."

    Übrigens: Ob man in jungen Jahren oder noch später einmal arbeitslos gemeldet ist, spielt eigentlich keine Rolle. Wenn aber Versicherte kurz vor dem Renteneintritt arbeitslos werden, kommen für sie unterschiedliche Renten in Frage.

    Arbeitslosigkeit und Rente: Wie ist es beim Bürgergeld?

    Wichtig zu wissen ist, dass das Arbeitslosengeld nur maximal 24 Monate gezahlt wird. Diese höchste Anspruchsdauer gilt aber nur unter bestimmten Voraussetzungen für Arbeitslose, die 58 Jahre oder älter sind. Anschließend kann ein Anspruch auf Bürgergeld (früher ALG 2) bestehen. Aber: Beim Bürgergeld gibt es den Rentenanspruch nicht. Die Agentur für Arbeit zahlt dann also keine Beiträge mehr ein. Aber auch hier können laut DRV Anrechnungszeiten wegen des Bezugs der Unterstützung entstehen.

    Beispiele: Welche Abzüge drohen bei Arbeitslosigkeit?

    In der Morgenpost rechnete Katja Braubach, Rentenexpertin der DRV, vor, welche Folgen eine dreimonatige Arbeitslosigkeit für jemanden haben kann, der sonst 3000 Euro im Monat verdient. Durch die Arbeitslosigkeit reduziert sich im Beispiel die monatliche Rente in diesem Zeitraum im Alter von 7,46 Euro nur 5,97 Euro. Bei einer Arbeitslosigkeit von 2 Jahren reduziert sich die Rente von 59,67 Euro auf 47,74 Euro.

    Übrigens: Auch in der Rente kann man eine Grundsicherung beziehen, wenn man im Alter die Lebenshaltungskosten nicht decken kann. Das nutzen immer mehr Rentner. Wichtig ist, die vielen Renten-Irrtümer nicht zu glauben. Gleichzeitig sollte man auch immer über Änderungen und neuen Regeln für die Rente informiert bleiben.

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