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Rente: Frührente: Ab wann kann man in Rente gehen?

Rente

Frührente: Ab wann kann man in Rente gehen?

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    Für jeden Versicherten gibt es ein vorgeschriebenes Renteneintrittsalter. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit der Frührente.
    Für jeden Versicherten gibt es ein vorgeschriebenes Renteneintrittsalter. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit der Frührente. Foto: Annette Riedl, dpa (Symbolbild)

    Wann Versicherte in Rente gehen dürfen, hängt zum einen von ihrem Geburtsjahr und zum anderen von ihren Versicherungsjahren ab. Jung in Rente zu gehen, ist für viele Menschen die Wunschvorstellung schlechthin. Allerdings gibt es auch diejenigen, die gerne länger arbeiten wollen. Für diese bietet sich die sogenannte Flexi-Rente an. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit der Frührente. Aber ab wann kann man dann eigentlich in Rente gehen?

    Rente ab 63: Wann kann man in Frührente gehen?

    Personen, die 45 Beitragsjahre gesammelt haben, gelten als besonders langjährig Versicherte und können grundsätzlich früher in Rente gehen. Für diejenigen, die vor 1953 geboren wurden, gilt noch die "echte" Rente mit 63. Sie können laut Deutscher Rentenversicherung also ohne Abschläge mit 63 Jahren den Ruhestand antreten. Da die meisten Erwerbstätigen dieses Geburtsjahrs allerdings mittlerweile schon in Rente sein dürften, gibt es die Rente mit 63 Jahren eigentlich gar nicht mehr - zumindest abschlagsfrei. Der Grund: Wer zwischen 1953 und 1963 geboren wurde, darf erst später in Rente gehen, da das Rentenalter schrittweise angehoben wird und sich daher auch das Renteneintrittsalter mit dem Geburtsjahr nach oben verschiebt. Der Jahrgang 1964 oder später, kann dann erst mit 65 Jahren in Rente gehen.

    Die Deutsche Rentenversicherung weist zudem darauf hin, dass die Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vorzeitig erhalten werden kann - auch nicht mit Abschlägen.

    Ganz anders bei der Rente für langjährig Versicherte, also diejenigen, die 35 Versicherungsjahre auf ihrem Rentenkonto verzeichnen können. Wer zwischen 1949 und 1963 geboren wurde, kann noch vor 67 in Rente gehen, und zwar ohne Abschläge. Für alle, die 1964 oder danach geboren wurden, können hingegen erst mit 67 Jahren in den Ruhestand. 

    Langjährig Versicherte können auch mit 63 Jahren in Rente gehen, allerdings müssen sie dann Abschläge in Kauf nehmen, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Für jeden Monat, den sie früher in den Ruhestand gehen, werden 0,3 Prozent der Bruttorente abgezogen - maximal können es 14,4 Prozent sein. Dieser Abschlag bleibt ein Leben lang bestehen.

    Übrigens: Es könnte sein, dass Versicherte in Zukunft noch länger arbeiten müssen - das zumindest fordern einige Politiker und Ökonomen. Ginge es nach ihnen, wäre eine Rente mit 68, 70 oder 72 denkbar. Die Wissenschaft geht davon aus, dass Menschen künftig sogar erst mit 85 in den Ruhestand gehen.

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