Wenn Rentnerinnen und Rentner mit gesundheitlichen Problemen und dem Alter zu kämpfen haben, kann es passieren, dass sie pflegebedürftig werden. Ist das der Fall, erhalten sie unter Umständen Pflegegeld. Aber wird dann die Rente gekürzt, wenn Rentner auf einmal finanzielle Unterstützung bekommen?
Rente und Pflege: Wird meine Rente gekürzt, wenn ich pflegebedürftig bin?
Zunächst einmal muss festgestellt werden, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen zählt, da es sich um eine Sozialleistung handelt, wie das Pflegeportal pflege.de mitteilt. Das heißt, dass das Pflegegeld überhaupt keinen Einfluss auf die Rente von pflegebedürftigen Personen hat. So werden daraus weder Rentenansprüche erworben, noch wird es als Hinzuverdienst gesehen.
Außerdem gibt es seit 1. Januar 2023 beim Hinzuverdienst zur Rente erfreuliche Neuerungen, denn die Hinzuverdienstgrenze ist seit diesem Jahr der Deutschen Rentenversicherung zufolge weggefallen, sodass Rentnerinnen und Rentner so viel sie möchten neben ihrer Rente dazuverdienen können, ohne dass sie Abzüge bei der Rente in Kauf nehmen müssen.
Die Rente wird also nicht gekürzt, wenn man pflegebedürftig ist. Im Gegenteil: Durch das Pflegegeld haben Betroffene mehr Geld zur Verfügung. In vielen Fällen geben sie dieses allerdings an ihre pflegenden Angehörigen oder Freunde weiter, als Dank für ihr Engagement.
Allerdings haben pflegende Angehörige die Möglichkeit, dass sie die Pflege bei der Rente anrechnen lassen können, als Ausgleich dafür, dass sie aufgrund der Pflege weniger arbeiten und dadurch weniger Beiträge zahlen können, was sich negativ auf die spätere Rentenhöhe auswirken kann.
Übrigens: Wer im Pflegeheim lebt, sollte bei seinen Finanzen aufpassen, denn dort dürfen pflegebedürftige Personen nur ein sogenanntes Schonvermögen besitzen, wenn der Staat sie bei den Kosten unterstützt. Es gibt aber einen Trick mit dem Rentner mehr aus ihrem Pflegebudget rausholen können.