Rente

Netto-Rente: Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen. Aber was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?
Ein Mensch zählt Geldscheine.jpeg       -  2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen.
Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild) | 2000 Euro Rente klingt viel, aber das bekommen Rentner nicht ausgezahlt, da noch Steuern und Abgaben von der Rente abgehen.

Es klingt verlockend: 2000 Euro Rente. Allerdings handelt es sich dabei um die Brutto-Rente. Versicherte müssen davon noch Steuern und Abgaben abziehen, erst dann wissen sie, was ihnen eigentlich wirklich pro Monat bleibt. Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, haben wir für Sie errechnet.

Was bleibt von 2000 Euro Rente übrig?

Rentnerinnen und Rentner müssen von ihrer Brutto-Rente zum einen Steuern und zum anderen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

Laut Finanztip beträgt der aktuelle Beitragssatz zur Krankenversicherung 14,6 Prozent, wenn Rentner nicht privat versichert sind. Hinzu kommt noch der Zusatzbeitrag von derzeit 1,6 Prozent. Diese Beiträge müssen Rentnerinnen und Rentner allerdings nur zur Hälfte zahlen, den anderen Teil übernimmt die Rentenversicherung.

Bei der Pflegeversicherung ist die Sache seit 1. Juli 2023 durch die Reform beim Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) etwas komplizierter. Künftig muss beim Pflegebeitrag unterschieden werden, wie viele Kinder Familien haben.

Der Tabelle kann entnommen werden, wie die Beitragssätze gestaltet sind:

  Beitrag seit 1. Juli 2023 Beitrag vor 1. Juli 2023
Rentner ohne Kind 4 Prozent 3,4 Prozent
Rentner mit einem Kind 3,4 Prozent 3,05 Prozent
Rentner zwei Kindern unter 25 3,15 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit drei Kindern unter 25 2,9 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit vier Kindern unter 25 2,65 Prozent 3,05 Prozent
Rentner mit fünf Kindern unter 25 2,4 Prozent 3,05 Prozent

 

Wie bereits erwähnt, müssen neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung noch Steuern auf die Rente gezahlt werden. Dabei kommt es darauf an, wann Versicherte in Rente gehen. Da der Steuersatz schrittweise steigt, ändert sich der zu versteuernde Rentenanteil jedes Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer bis zum Dezember 2005 in Rente gegangen ist, musste 50 Prozent versteuern. Daher müssen auch Rentner, die vor 2005 in Rente gegangen sind, Steuern zahlen, auch wenn das teilweise anders dargestellt wird. 2040 müssen dann 100 Prozent der Rente versteuert werden.

In der nachfolgenden Tabelle können Sie nachlesen, wie hoch Ihr zu versteuernder Rententeil ausfällt - je nachdem, wann Sie in Rente gegangen sind bzw. gehen:

Tabelle: Anteil der Rente, die versteuert werden muss

Jahr des Renteneintritts Anteil der Rente, die besteuert wird in Prozent Rentenfreibetrag in Prozent
Bis 2005 50 50
2006 52 48
2007 54 46
2008 56 44
2009 58 42
2010 60 40
2011 62 38
2012 64 36
2013 66 34
2014 68 32
2015 70 30
2016 72 28
2017 74 26
2018 76 24
2019 78 22
2020 80 20
2021 81 19
2022 82 18
2023 83 17
2024 84 16
2025 85 15
2026 86 14
2027 87 13
2028 88 12
2029 89 11
2030 90 10
2031 91 9
2032 92 8
2033 93 7
2034 94 6
2035 95 5
2036 96 4
2037 97 3
2038 98 2
2039 99 1
ab 2040 100

 

Das bedeutet allerdings nicht, dass Versicherte immer Steuern zahlen müssen, denn wer bis 2039 in Rente geht, bekommt einen sogenannten Rentenfreibetrag, der vom Finanzamt errechnet wird und ein Leben lang gleich bleibt - auch wenn die Rente durch Erhöhungen steigt. Auf diesen Teil muss dann keine Steuer gezahlt werden. Rentenerhöhungen lassen allerdings das Renteneinkommen steigen und müssen komplett versteuert werden.

Die Rente muss allerdings erst versteuert werden, wenn der steuerliche Rentenanteil über dem Grundfreibetrag bei der Rente liegt. Wie viel Rente Sie haben dürfen, ohne Steuern zu zahlen, hängt maßgeblich vom Grundfreibetrag ab, der sich jedes Jahr ändert:

  • 2021: 9744 Euro
  • 2022: 10.347 Euro
  • 2023: 10.908 Euro

Alles, was über diesem Betrag liegt, muss versteuert werden. Wer pro Jahr weniger als den Grundfreibetrag zur Verfügung hat, muss seine Rente also nicht versteuern.

Von der Jahres-Brutto-Rente werden laut Finanztip dann noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro in der Steuererklärung vom Finanzamt abgezogen.

Wie viel Geld von 2000 Euro Rente übrig bleibt, ist sehr also sehr individuell und kann daher nicht pauschal beantwortet werden. Allerdings können sich Versicherte das selbst ausrechnen.

Beispiel:

Anita ist ledig, hat keine Kinder und geht im August 2023 in Rente. Sie ist gesetzlich krankenversichert, aus der Kirche ausgetreten und bekommt eine monatliche Rente von 2000 Euro brutto. Ansonsten hat sie keine weiteren Einkünfte.

Pro Jahr bekommt Anita eine Rente von 24.000 Euro brutto. Da sie 2023 in Rente geht, muss sie 83 Prozent der Rente versteuern:

0,83 x 24.000 Euro = 19.920 Euro

Da Anitas zu versteuerndes Einkommen von 19.920 deutlich über dem Grundfreibetrag 2023 von 10.908 Euro liegt, ist sie steuerpflichtig.

 

Weiterhin muss Anita Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Da sie beim Beitrag zur Krankenversicherung nur die Hälfte zahlen muss, liegt dieser bei 8,1 Prozent der Bruttorente. Sie ist kinderlos und nach dem 1. Juli 2023 in Rente gegangen, muss also vier Prozent ihrer Rente zur Pflegeversicherung zahlen. Diese Beitragssätze beziehen sich aber auf die Brutto-Rente und müssen dann vom zu versteuernden Rentenanteil abgezogen werden:

0,081 x 24.000 Euro = 1944 Euro (Krankenversicherungsbeitrag)

0,04 x 24.000 Euro = 960 Euro (Pflegeversicherungsbeitrag)

19.920 Euro - 1944 Euro - 960 Euro = 17.016 Euro.

 

Davon gehen für Rentnerinnen und Rentner noch eine jährliche Werbungskostenpauschale von 102 Euro und ein jährlicher Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro weg:

17.016 - 102 Euro - 36 Euro = 16.878 Euro.

 

Um zu ermitteln, wie viel Einkommensteuer Anita auf den zu versteuernden Rentenanteil zahlen muss, kann dieser in den Einkommensteuerrechner des Bundesministeriums für Finanzen eingetragen werden.

Demnach müssen bei einem jährlich zu versteuernden Einkommen von 16.878 Euro insgesamt 1178 Euro Steuern gezahlt werden.

 

Nach Steuerabzug beträgt die Rente pro Jahr 22.822 Euro. Davon müssen nun noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen werden:

24.000 Euro - 1178 Euro = 22.822 Euro

22.822 Euro - 1944 Euro - 960 Euro = 19.918 Euro

 

Kirchensteuer fällt bei Anita weg, da sie aus der Kirche ausgetreten ist und der Solidaritätszuschlag muss bei Personen mit dieser Rentenhöhe nicht gezahlt werden.

Anita bleiben also jährlich 19.918 Euro Netto-Rente übrig. Im Monat ist das eine Rente von 1659,83 Euro netto.

19.918 Euro / 12 = 1659,83 Euro

Die Angaben des Beispiels sind ohne Gewähr und können sich bei einer Rechtsänderung jederzeit ändern.

Übrigens: Wichtig ist, dass Rentner eine Steuererklärung abgeben. Mit ein paar Tipps können Rentner bei der Steuererklärung zusätzlich sparen.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Deutsche Rentenversicherung
Euro
Gesetzliche Rentenversicherung
Pflegeversicherungsbeiträge
Rentner
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits
/ 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Aktuellste Älteste Top
Weitere Artikel