Ein „Schwerverbrechen“ ist das nicht. Da waren sich alle einig. Dennoch ist der Besitz von Amphetamin eine Straftat. Die hat einem 53-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten eingebracht. Damit ist zu den 30 Einträgen im Bundeszentralregister einer mehr gekommen. Der bedeutet für den gelernten Landwirt einen noch längeren Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt (JVA).
Kitzingen
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