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Kitzingen: Achtung, Kitzinger: Bordsteinrampen müssen beseitigt werden

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Achtung, Kitzinger: Bordsteinrampen müssen beseitigt werden

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    Bordsteinrampen stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und müssen deshalb unverzüglich entfernt werden, teilt die Stadt Kitzingen mit.
    Bordsteinrampen stellen einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und müssen deshalb unverzüglich entfernt werden, teilt die Stadt Kitzingen mit. Foto: Jens Pauluhn/Leiter Tiefbauamt

    Immer häufiger werden Grundstückszufahrten mit sogenannten Bordsteinrampen versehen. Die Stadt Kitzingen weist in einem Presseschreiben darauf hin, dass diese Rampen einen nicht ungefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr darstellen und entfernt werden müssen.

    „Gerade für Rad- und Rollerfahren können die Rampen aus Hartgummi ein Hindernis darstellen“, schreibt der städtische Pressesprecher Ralf Dieter in einer Presseerklärung, der auch folgende Informationen entnommen sind. Vor ungenehmigten Zufahrten blockieren die Rampen öffentlichen Parkraum. Weiterhin behindern sie bei Regen den Abfluss des Wassers. Zu guter Letzt erschweren sie die ordnungsgemäße Reinigung der Bordsteinrinnen durch die Mitarbeiter des Bauhofes. Vor allem im Dunkeln können sie auch zu Stolperfallen für Fußgänger oder Radfahrer werden.

    Die Auffahrhilfen müssen entfernt werden

    Kommt es dann zu einem Unfall, werde geprüft, ob derjenige, der die Rampe gelegt hat, damit einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgenommen. „Die Auffahrhilfen an öffentlichen Straßen müssen daher – auch aus eigenem Interesse der Nutzerinnen und Nutzer – unverzüglich entfernt werden“, heißt es in der städtischen Erklärung. Die Stadt Kitzingen behält sich weitere – gegebenenfalls kostenpflichtige – Maßnahmen vor, um die Auffahrhilfen zu beseitigen, falls die Eigentümer nicht selbst tätig werden. „Im Übrigen führen diese Rampen zu keinem Parkverbot für andere Verkehrsteilnehmer.“

    Antrag zur Absenkung des Bordsteins stellen

    Einen Tipp hat die Stadt parat: Sollte im Einzelfall der vorhandene Bordstein tatsächlich zu hoch für ein normales Überfahren sein, kann dieser auf Kosten des Grundstückeigentümers unter Umständen abgesenkt werden, sofern keine andere geeignete Grundstückszufahrt vorhanden ist und möglichst kein öffentlicher Parkraum verloren geht. Ein entsprechender Antrag kann beim Bauamt mit Skizze und Begründung gestellt werden. (ldk)

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