Wenn der Aushang vor dem Gerichtssaal anzeigt, dass es drinnen um eine Straftat nach dem Kriegswaffen-Kontrollgesetz geht, denkt man nicht unbedingt an eine 57 Jahre alte Leuchtspur-Patrone aus Beständen der Bundeswehr. Beim Würzburger Schöffengericht angeklagt war ein nicht vorbestrafter 47-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen.
Kitzingen
„Kriegswaffenkontrollgesetz“? Was soll das? Sowas wird entsorgt und fertig. Wo bitte ist hier auch nur ein Funken „kriminelle Energie“? Die Gönnerhaftigkeit des „Vorsitzenden Richters“ Hubert Stühler - war der nicht eben noch Staatsanwalt? - ist nur schwer zu ertragen. Das Bizarre auch an diesem „Fall“ ist, über den Einzelfall hinausweisend, mit welcher Selbstverständlichkeit hier jemand „angeklagt“ wird, der in keiner Weise „kriminell“ ist, und mit welcher nahezu autistischen Betriebsblindheit völlig unverhältnismäßige Maßnahmen normalisiert werden - „Hausdurchsuchung“? Wegen Schrott?
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden