Die Vorwürfe in einem Verfahren vor dem Kitzinger Jugendgericht hatten es in sich: Es ging um gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung. Dazu eine „einfache Körperverletzung“ und das Führen einer verbotenen Waffe. Drei Anklagen waren es insgesamt. Übrig geblieben ist am Ende nichts. Jugendrichter Peter Gernert stellte die Verfahren ein. Die Staatsanwältin sah auch keine andere Möglichkeit und stimmte zu.
Kitzingen
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