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Kitzingen: Wenn eine Cannabispflanze zum Baum wird: Der gärtnerische Erfolg endet nicht gut für einen 46-Jährigen

Kitzingen

Wenn eine Cannabispflanze zum Baum wird: Der gärtnerische Erfolg endet nicht gut für einen 46-Jährigen

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    Erfolgreich angebaut hatte ein Mann aus dem Landkreis Kitzingen eine Cannabispflanze. Die Ernte von 300 Gramm war jedoch deutlich mehr als erlaubt.
    Erfolgreich angebaut hatte ein Mann aus dem Landkreis Kitzingen eine Cannabispflanze. Die Ernte von 300 Gramm war jedoch deutlich mehr als erlaubt. Foto: Julia Back (Symbolfoto)

    Wenn es beim Anbau von Cannabis einen Wettbewerb um den erfolgreichsten Gärtner geben würde, hätte ein 46-Jähriger aus dem Landkreis Kitzingen gute Chancen. In seinem Garten entwickelte sich ein Pflänzchen quasi zu einem richtigen Baum.

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    12 Kommentare
    Harald Bach

    Laut Polizeistatistik für 2024 stieg die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Drogeneinfluss ( hauptsächlich Cannabis) um 21%; die Anzahl der festgestellten Fahrten unter Drogeneinfluss ohne Verkehrsunfall um 45%. Noch Fragen ????

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    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Welche Statistik? Unterfranken? Bayern?Deutschland? Quellenangabe ist nützlich...

    Harald Bach

    28.02.2025, Polizeipräsidium Unterfranken Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2024 Rückgang der Unfallzahlen – Höchststand bei den Fahrten unter Drogeneinfluss

    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Mal ein kleines Rechenbeispiel: Jemand baut in der Growbox mit Stromverbrauch und Kunstlicht unter Idealbedingungen an, dann sind es 4 Erntezyklen mit 3 Pflanzen bei einem Durchschnittsertrag von angenommen 100g Blüten getrocknet. Jahresernte 1,2 kg. Bei gartenhandwerklicher Kultur in einem geeigneten, gesichertetem Garten hat man einen Anbauzyklus pro Jahr, die Blütezeit ist im Herbst und Größe und Gehalt der Blüten können witterungsbedinkt stark variieren, 300g Blüten getrocknet pro Pflanze wären guter Durchschnitt, Gesamtjahresernte 900g. Ob sich jetzt jemand gesetzeskonform verhält oder nicht, das hängt lediglich davon ab, ob Staatsanwaltschaft und Gericht die gartenbaulichen Zusammenhänge verstehen (wollen), und ob die Selbstversorger schlau genug sind, ihre Ernte sicher zu lagern. Auf die Unverletzbarkeit der Wohnung sollte man sich nicht verlassen, wenn die bayerische Polizei sich sogar "im Rahmen eines Erbschaftsstreits" bemüßigt fühlt, als Erntehelfer*innen tätig zu werden.

    Michael Riedner

    Sehe ich das richtig. Ich darf Cannabis anbauen und wenn ich aber zu erfolgreich bin, kann der Staat das vor mir abernten und wiegen und dann gehe ich dafür evtl. in den Knast? Das ist ja schon wild, was da für Gesetze verabschiedet werden.

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    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Gut beobachtet. Mindestens zwei Probleme gibts rund um das Konsumcannabisgesetz (KCanG). Zum einen ist das Gesetz in manchen Punkten noch zu uneindeutig gehalten, das ist ein großes Problem, wenn Entscheidungspersonen über etwas befinden müssen, wovon diese, zumindest in Bayern, üblicherweise keine Ahnung haben. Bei diesem Fall wäre der Entwicklungsstand der Pflanze entscheidend. War das Blühmaximum erreicht, welche Sorte mit welchem THC-Gehalt, Geschlecht der Pflanze etc. Wurde die Gesamtpflanze gewogen oder nur die Blütenstände? Frisch oder getrocknet? Restfeuchtigkeit in Prozent? Warum wird vorausgesetzt, dass der Gärtner (oder die Gärtner*innengemeinschaft?) nach der Ernte NICHT gesetzeskonform vorgegangen wäre und eventuelle Überschüsse entsorgt hätte? Auch jede*r Landwirt*in bewertet den Erfolg erst NACH der Ernte! Zum anderen wird in Bayern gegenüber dem KCanG generell ein Kurs gefahren, der an der Gesetzestreue des Freistaats Bundesgesetzen gegenüber massive Zweifel schürt.

    Johannes Metzger

    Für den Cannabisanbau eignen sich bevorzugt Wohngemeinschaften. Dort kann man die Pflänzchen und auch die Ernte gut aufteilen. In anderen Bundesländern funktioniert das gut. Ob das in Bayern, dort setzt man ja eher auf die harte Droge Alkohol, auch akzeptiert wird, weiß ich allerdings nicht.

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    Paul Schüpfer

    Dann müssten aber bei einer Pflanze bis zu 6 Personen in der WG wohnen, sonst wird die Grenze von 50 g überschritten. Wenn mehrere Pflanzen angebaut werden ist davon auszugehen, dass fast immer die Grenze überschritten wird. Insofern ist die gesetzliche Regelung mit den drei Pflanzen pro Person widersinnig. Das hat mit Bayern nichts zu tun.

    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Der Grund für das KCanG war und ist, von der Hysterie wegzukommen, welche gewisse Kreise befällt, wenn die mit der Existenz von Cannabis konfrontiert werden, und da ist Bayern nunmal ganz vorne mit dabei. Der Weinpräsident in Würzburg heult ja schon rum, dass Alkohol derzeit gedisst und diffamiert wird. Cannabis ist eben nicht nur ein Genussmittel, sondern auch eine nicht tödliche Medizin mit hervorragenden Eigenschaften, und nicht wenige Patient*inn*en wurden über die Jahre grad in Bayern staatlich und gesellschaftlich drangsaliert, verleumdet und als übelste Parias behandelt. Mit dieser menschenverachtenden Praxis aufzuräumen war der Hauptgrund für das Gesetz, und im Sinne des Gesetzgebers ist es bestimmt nicht, dass Gerichte ihre weiterhin unangebrachte restriktive Haltung nun mit Unklarheiten im Gesetz versuchen zu rechtfertigen.

    Anton Müller

    Der tatsächliche Ernteablauf würde mich mal im Detail interessieren. Wenn das Zeug frisch geerntet wird, wiegt Cannabis (so wie jede Pflanze) natürlich deutlich mehr als das getrocknete, konsumfertige Produkt. Hat die Polizei da ne Umrechnungstabelle? Und 300 Gramm von einem "Baum" hört sich jetzt nach gar nicht mal so viel an. Andererseits geht das mit der Blüte doch erst im Herbst so richtig los, wenn ich korrekt informiert bin.

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    Johannes Metzger

    Bei Sonnenlicht betrachtet wird erst im Herbst geerntet. ansonsten ist der Gehalt der berauschenden Substanz eher gering. ,Wie da im Gericht gerechnet wurde, ist mir auch schleierhaft. (In Bayern bei Cannabis eher zu Ungunsten des Angeklagten. Auch weil Richter*innen und Staatsanwält*innen vornehmlich Erfahrung mit der viel härteren Droge Alkohol haben) Vermutlich hat es auch der Verteidiger versäumt eine*n echte*n Expert*in hinzuzuziehen.

    Georg Wohlfart-Mitznegg

    Nicht umsonst ist die Kitzinger Gegend für ihren guten Gartenboden bekannt. Und warum gibt es keinen Wettbewerb für die schönste Hanfblüte; bei Wein, Wurst und Schnaps wird doch auch das DLG- Siegel draufgepappt? Ansonsten finde ich, dass Staatsanwaltschaft/Gericht nicht ganz so up to date rüberkommen. Wenn man wohlwollend voraussetzen würde, dass Hanf tatsächlich eine wirksame Arzneipflanze ist bei einer üblichen Tagesdosis von 1,5g und in Betracht zieht, das Anbau in Gartenkultur in Franken nur einmal im Jahr möglich ist, dann würden die gefundenen 450g knapp übers Jahr reichen für einen Patienten. Das Strafmaß erscheint auch ziemlich hoch angesetzt mit scheinbar 10€ Strafe pro Gramm, in der Apotheke gibt es standardisierte und überprüfte Qualitätsware schon für 5 €. Es scheint der Justiz echt schwerzufallen, beim Thema Hanf nicht sofort in alte Gewohnheiten zurückzufallen und auch die Schulmedizin ist nach wie vor nicht vorurteilsfrei und äußerst zurückhaltend mit der Verordnung.

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