Um als Radfahrer aus Richtung Marktbreit nach Marktsteft zu gelangen, queren Radfahrerinnen und Radfahrer eine Tempo-100-Straße. Genau dort, am Berg Richtung Michelfeld (nahe „Authentic Style“), erlitt eine Frau am 18. Juli einen schweren Unfall und liegt seitdem im Koma.
Marktbreit
Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 „Gründe für solche Beschränkungen sind beispielsweise erhöhte Gefahr für Fußgänger und Radfahrer oder der Bereich vor Ampeln außerhalb geschlossener Ortschaften.“ Es gibt rechtliche Grundlagen. Die können auch umgesetzt werden. Aber man muss wollen. Die Begründung: es gebe keine rechtlichen Grundlagen, stimmt nicht. Das schadet nicht nur den Fahrradfahrern und Fußgängern, das schadet auch der <Glaubwürdigkeit der Polizei und anderer Behörden. Frau Schneider weiterhin alles Gute. Wieviel muss noch passieren, damit der MIV nicht unangemessenen Vorrang genießt.
Dann muß man halt die Rechtsgrundlage ändern wie bei der Drohnenabwehr! Ein bay. Schnellgesetz von MP Söder! K.-H. Conrad
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