Im Zuge des Ausbaus der Kreisstraße Lif 18 in Baiersdorf, der Mainecker Straße, wurden im Dezember zwei neue Haltestellen eingerichtet.
Der Landkreis Lichtenfels hat diese zusammen mit der Gemeinde Altenkunstadt, dem neuen VGN-Standard entsprechend, barrierefrei ausgebaut.
Leider kommt es seit dem Abschluss der Arbeiten immer wieder vor, dass Falschparker direkt in oder an der Haltestelle parken, was ein verkehrssichereres Halten der Busse unmöglich macht, so das Landratsamt. Aus diesem Grund verbietet die Straßenverkehrsordnung das Parken im Abstand von 15 Metern vor und hinter einer Haltestelle.
Gesetzliches Halteverbot
Da es durch die Falschparker zu einem erhöhten Risiko beim Halten des Busses und somit der dort ein- oder aussteigenden Kinder und Erwachsenen kommt, bittet das Landratsamt eindringlich darum, dieses gesetzlich normierte Halteverbot einzuhalten. Es kam auch in der jüngsten Zeit vermehrt zu Beschwerden von Eltern, die vor Ort waren und dies beobachtet haben. Zuwiderhandlungen führen zu Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, die im Rahmen von Anzeigen oder polizeilichen Kontrollen auch entsprechend vollzogen werden. (red)