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Andreas Dietz: Verträge sind einzuhalten – auch für Weismain

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Andreas Dietz: Verträge sind einzuhalten – auch für Weismain

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    An der Einmündung zur Baufirma Dietz ist für den Verkehr aus Richtung Altenkunstadt eine Linksabbiegerspur erforderlich. Sie wird auch benötigt, das neue Gewerbegebiet zu erschließen.
    An der Einmündung zur Baufirma Dietz ist für den Verkehr aus Richtung Altenkunstadt eine Linksabbiegerspur erforderlich. Sie wird auch benötigt, das neue Gewerbegebiet zu erschließen. Foto: Roland Dietz

    Das Obermain-Tagblatt berichtete über die Haushaltssitzung des Stadtrates von Weismain. Mit großer Freude konnten wir hieraus entnehmen, dass „Gewerbeansiedlungen forciert und die bestehenden Möglichkeiten ausgebaut werden (gemeint ist: Erschließung und Verkehrsmaßnahmen Gewerbegebiet Feldteile IV und V), um Interessenten besser und schneller bedienen zu können. Dies sei in dieser Situation unerläss-lich.“

    Umso mehr überraschte uns der Bericht über die jüngste Sitzung des Bauausschusses. Unser im Dezember 2020 eingereichter Bauantrag sei nicht genehmigungsfähig, da der Linksabbiegestreifen für das Gewerbegebiet Feldteile V fehlt, was bedeute: „Der Bauherr muss selbst für eine Lösung des Problems sorgen, da von der Stadt Weismain keine Beteiligung eingefordert werden könne.“

    Zwischen dem Landratsamt Lichtenfels, der Stadt Weismain und der Firma Dietz Recycling wurde im April 2016 ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen (Hinweis: Eine Abschrift dieses Vertrages wurde am 23.10.2020 an alle Stadträte gesandt). Hierin hat sich die Stadt Weis-main verpflichtet, die Linksabbiegespur zu planen und zu bauen (Eine andere Methodik ist vergaberechtlich unmöglich. Maßnahmenträger ist und bleibt die Stadt Weismain).

    Nicht erwähnt wurde auch, dass vor dem Bau zwischen dem Freistaat Bayern und der Stadt Weismain zwingend eine sogenannte Kreuzungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. Dies ist jedoch nach unserer Kenntnis bis heute nicht erfolgt, obwohl sich die Stadt Weismain in der o.g. Vereinbarung hierzu verpflichtet hat.

    Die Baukosten der Maßnahme sollten in den erschließungsbeitragsfähigen Aufwand eingerechnet und schließlich anteilig auf all diejenigen umgelegt werden, deren Grundstücke durch diese Erschließungsmaßnahme einen Vorteil genießen. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Firma Dietz Recycling.

    Die uns bekannte Planung sieht nicht nur einen Linksabbiegestreifen, sondern auch einen Beschleunigungsstreifen sowie die Verlegung des Geh- und Radweges vor. Bezüglich des hier notwendigen Grunderwerbes hat sich bis heute niemand mit uns in Verbindung gesetzt.

    Wir sind daher sehr zuversichtlich, dass der eingereichte Bauantrag durch die Genehmigungsbehörde positiv beschieden wird. Im Übrigen gilt nach dem Baugesetzbuch das gemeindliche Einvernehmen der Stadt als erteilt, wenn dieses nicht binnen zwei Monaten nach Bauantragstellung verweigert wird. Diese Frist ist längst abgelaufen.

    Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass Verträge auch für die Stadt Weismain bindend sind und es langsam an der Zeit ist, den genannten Vertrag zu erfüllen. Schon die Römer prägten den heute noch gültigen Rechtsgrundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind einzuhalten).

    Andreas Dietz

    Geschäftsführer Dietz Recycling- & Baustoffgesellschaft mbH Weismain

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