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BURGKUNSTADT: Anmeldung für das Gymnasium Burgkunstadt

BURGKUNSTADT

Anmeldung für das Gymnasium Burgkunstadt

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    Vom 6. bis 8. Mai findet die Anmeldung für die Aufnahme in die fünfte Klasse des Gymnasiums Burgkunstadt statt. Hierzu gibt die Schule folgende Hinweise:

    Anfang Mai erhalten alle Kinder, die eine vierte Klasse besuchen, ein Übertrittszeugnis. Voraussetzung für die Anmeldung ist der erfolgreiche Besuch der vierten Jahrgangstufe der Grundschule. Die zur Aufnahme angemeldeten Schülerinnen und Schüler dürfen am 30. September 2024 das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    Eltern, die ihr Kind nicht aus der 4. Grundschulklasse, sondern aus der 5. Klasse der Realschule oder Mittelschule für das Gymnasium anmelden wollen, werden gebeten, das Gymnasium hierüber möglichst bald formlos zu informieren. Eine endgültige Anmeldung erfolgt mit dem Jahreszeugnis. Die Realschulkinder brauchen in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5, Mittelschulkinder von 2,0.

    In die fünfte Klasse des Gymnasiums können also Kinder der 4. Klasse der Grundschule oder der 5. Klasse der Realschule oder Mittelschule angemeldet werden. Wer von der Grundschule im Übertrittszeugnis das Gesamturteil „für ein Gymnasium geeignet“ erhält, wird ohne Probeunterricht aufgenommen.

    Wer anders beurteilt wird, kann trotzdem angemeldet werden, wenn er am Probeunterricht (14. bis 16. Mai) teilnimmt. Im Falle der Erkrankung muss dies der Schulleitung bis Dienstag, 14. Mai, 8 Uhr, durch ein ärztliches Attest mitgeteilt werden.

    Für Kinder aus der 5. Klasse der Mittel- und Realschule ist kein Probeunterricht vorgesehen. Kinder aus der 5. Klasse einer staatlich genehmigten Schule (Waldorf- oder Montessori-Schule) ohne Eignungsvermerk müssen am Probeunterricht teilnehmen.

    Anmeldungen für den Übertritt in die fünfte Klasse: Montag, 6. Mai, bis Mittwoch, 8. Mai und Freitag, 12. Mai, im Sekretariat der Schule durch einen Erziehungsberechtigten, und zwar Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

    Zur Einschreibung sind erforderlich: Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch (Originale) nur zur Einsicht; Übertrittszeugnis der Grundschule; zwei Passbilder (für Schülerausweis und Fahrkarte). Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern muss bei der Anmeldung das Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten vorgelegt werden bzw. bei alleinigem Sorgerecht das Sorgerechtsurteil.

    Das Anmeldeformular und ergänzende Hinweise sind ab Anfang Mai auch auf der Homepage der Schule verfügbar (www.gymnasium-burgkunstadt.de). Ebenso kann der Erfassungsbogen für die Busfahrkarte bereits online vorab ausgefüllt werden. (cv)

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