Der Biber fühlt sich im Kleinziegenfelder Tal sichtlich wohl. Darüber freuen sich die Naturschützer, doch über abgenagte Bäume und überschwemmte Weisen aufgrund der Biberbauten ärgert sich mancher Grundbesitzer. Das wurde bei einem Informationsabend am Freitag im Gasthof „Frankenhöhe“ in Arnstein deutlich.
Ortssprecher Georg Will freute sich über den guten Besuch. Über die Nagetiere informierte der Naturschutzwart Hans-Werner Herold, der auch Mitglied der Biberberatung im Landkreis Lichtenfels ist. Er erinnerte daran, dass der Biber lange Zeit fast ausgerottet war, da er wegen seines dichten Fells und als Fastenspeise gejagt wurde. Vor allem der Bund Naturschutz sorgte dafür, dass dieser rund 20 Kilogramm schwere Nager aus Skandinavien und den Ostblockländern in Deutschland wieder angesiedelt werden konnte.
„Man sollte den Biber nicht nur als Schadenstier sehen, sondern durch die Gestaltung von Biotopen profitiert auch die Natur.“
Hans-Werner Herold, Naturschutzwart
Bibereltern bleiben ein Leben lang zusammen, bekommen nach der Paarung ab dem zweiten Lebensjahr meist jedes Jahr zwei Junge, sind aber mehr oder weniger dämmerungs- und nachtaktive Einzelgänger. Sie werden in der Regel zwölf bis 14 Jahre alt. Der Biber lebt an Flussläufen in einem Revier, das eine Größe von 500 Metern bis sieben Kilometern haben kann, und verteidigen dieses auch entschlossen. Dies sei mit einem Grund dafür, dass 40 Prozent der Nager bei der Reviersuche und den folgenden Revierkämpfen zu Tode kommen, erklärte Herold. Die Jagd, aber vor allem der Klimawandel, der Straßenverkehr, harte Winter und das nicht mehr in einem ausreichenden Maße vorhandene Nahrungsangebot setzen ihnen ebenfalls zu. Jungbiber sind vor allem durch Hochwasser und natürliche Feinde gefährdet.
Der Biber ernährt sich vor allem von unterschiedlichen Pflanzen, Gras und Baumrinde. Er sucht immer die Nähe von Bach- oder Flussläufen, wo er Dämme errichtet, um das Wasser aufzustauen, und seine Erdbaue oder die bekannten Biberburgen. Besonders ausgeprägt sind sein Geruchs- und Gehörsinn.
„Man sollte den Biber nicht nur als Schadenstier sehen, sondern durch die Gestaltung von Biotopen profitiert auch die Natur von seiner Anwesenheit“, appellierte Naturschutzwart Hans-Werner Herold. Außerdem seien die Tiere durch die EU-Wasserrichtlinie geschützt und dürfen daher nicht gejagt werden.
Wiesen nicht befahrbar
Auf zahlreiche Schäden durch die Biber wiesen betroffene Bürger hin. So nagten die Tiere Bäume an, durch die Dämme würden Wiesen und Uferbereiche unterspült und die Bachläufe immer breiter.
Ein Grundstückeigentümer berichtete darüber, dass seine Wiesen derart überschwemmt seien, dass er sie mit landwirtschaftlichen Maschinen nicht mehr befahren könne. Auch den angrenzenden Wald könne er zurzeit nicht bewirtschaften. Auf die Frage eines Teilnehmers, weshalb Biberburgen gerade in der Setzzeit beseitigt wurden, sagte Herold, das sei nicht üblich.
Ersatz für Schäden
„Es sollte gelingen, dass die Menschen mit dem Biber leben können und es ein Miteinander von Mensch und Natur gibt“, regte Hans-Werner Herold an. Der Biber genieße einen Schutzstatus, unter anderem aufgrund der FFH-Richtlinie. Betroffene Bürger, vor allem Landwirte, die Forstwirtschaft und Teichwirte, hätten die Möglichkeit einen Ersatz von bis zu 80 Prozent für Schäden, die durch Biber entstanden sind, zu beantragen. Dafür wurde bereits 2008 im Rahmen des Biber-Managements vom Bayerischen Umweltministerium ein Ausgleichsfonds ins Leben gerufen.