Ob Gottesdienstbeauftragte die Zukunft der Kirche sind, wird sich noch zeigen, doch das Amt, das in größeren Städten öfter besteht, wird jetzt auch in ländlichen Gegenden eingeführt. Gottesdienstbeauftragte übernehmen im Auftrag des Bischofs und in Kooperation mit den hauptamtlichen Seelsorgern vor Ort ehrenamtlich Verantwortung in der Liturgie der Gemeinde.
Gottesdienstbeauftragte stehen den Wortgottesfeiern vor, wenn keine Eucharistiefeier stattfinden kann. Den ehrenamtlichen Dienst darf man ab dem 25. Lebensjahr ausüben. Nach oben gibt es keine Altersgrenze.
Der Arnsteiner Kirchenpfleger Gerhard Popp hat sich bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Mit Einverständnis des leitenden Pfarrers Gerhard Möckel sowie auf Vorschlag des örtlichen Pfarrgemeinderats und nach Teilnehme am diözesanen Ausbildungskurs ernannte der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick ihn zum Gottesdienstbeauftragten. Die Beauftragung gilt für die nächsten fünf Jahre. Sichtlich erfreut über diese Ernennung überreichten Diakon Konrad Funk und Pfarrer Gerhard Möckel dem neuen Gottesdienstbeauftragten Gerhard Popp die Ernennungsurkunde.