Vom 5. bis 9. Mai 2025 findet die Anmeldung für die Aufnahme in die fünfte Klasse des Gymnasiums Burgkunstadt statt. Hierzu gibt die Schule folgende Hinweise: Anfang Mai 2025 erhalten alle Kinder, die eine vierte Klasse besuchen, ein Übertrittszeugnis. Voraussetzung für die Anmeldung ist der erfolgreiche Besuch der vierten Jahrgangstufe der Grundschule. Die zur Aufnahme angemeldeten Schülerinnen und Schüler dürfen am 30. September 2025 das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Eltern, die ihr Kind aus der fünften Klasse der Realschule oder Mittelschule für das Gymnasium anmelden wollen, informieren das Gymnasium hierüber möglichst bald formlos. Eine endgültige Anmeldung erfolgt mit dem Jahreszeugnis. Die Realschulkinder brauchen hier in den Fächern Deutsch und Mathematik einen Notendurchschnitt von 2,5, Mittelschulkinder von 2,0.
Regelung des Übertritts
In die fünfte Klasse des Gymnasiums können somit Kinder der vierten Klasse der Grundschule oder der fünften Klasse der Realschule oder Mittelschule angemeldet werden. Wer von der Grundschule im Übertrittszeugnis das Gesamturteil „für ein Gymnasium geeignet“ erhält, wird ohne Probeunterricht aufgenommen. Wer nicht in dieser Weise beurteilt wird, kann trotzdem angemeldet werden. Er muss dann am Probeunterricht (13. bis 15. Mai 2025) teilnehmen. Im Falle einer Erkrankung muss dies der Schulleitung bis Dienstag, 13. Mai 2025, 8:00 Uhr, durch ein ärztliches Attest mitgeteilt werden.
Für Kinder aus der fünften Klasse der Mittel- und Realschule ist kein Probeunterricht vorgesehen. Kinder aus einer staatlich genehmigten Schule (zum Beispiel Waldorf- oder Montessori Schule) müssen am Probeunterricht teilnehmen, nur mit Bestehen des Probeunterrichts ist der Übertritt möglich. Anmeldungen für den Übertritt in die fünfte Klasse des Gymnasiums: Montag, 5. Mai, bis Donnerstag 8. Mai, 8 bis 16 Uhr, und Freitag, 9. Mai, 8 bis 12 Uhr, im Sekretariat der Schule durch einen Erziehungsberechtigten. Zur Einschreibung sind erforderlich: Geburtsurkunde des Kindes oder Familienstammbuch nur zur Einsicht; Übertrittszeugnis der Grundschule im Original; ein Passbild für den Schülerausweise. Bei geschiedenen/getrennt lebenden Eltern muss bei der Anmeldung das Einverständnis des zweiten Erziehungsberechtigten vorgelegt werden. Bei nicht verheirateten und getrenntlebenden Eltern benötigen wir die Sorgerechtserklärung.
Das Anmeldeformular und ergänzende Hinweise sind ab Anfang Mai auf der Homepage der Schule verfügbar (www.gymnasium-burgkunstadt.de). Ebenso kann der Erfassungsbogen für die Busfahrkarte online ausgefüllt werden. Diese Unterlagen bitte ausgedruckt und ausgefüllt mitbringen. (red)