In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem Mann aus Mainleus hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth als Schwurgericht am Montag den Angeklagten wegen Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und die Angeklagte wegen Beihilfe zum Totschlag schuldig gesprochen.
Der Angeklagten wurde deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, wie das Landgericht mitteilte. Die anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung hat die Kammer vorbehalten.
Die Kammer sah es nach zehn Verhandlungstagen als erwiesen an, dass es in der Nacht zum 12. Februar in ihrer Wohngemeinschaft zwischen dem Opfer, dem Angeklagten und einem weiteren gesondert Verfolgten zum Streit gekommen war. Dabei verletzten die beiden Mitbewohner das Opfer durch Schläge mit diversen Gegenständen.
Obwohl die Angeklagten feststellten, dass der Mann lebensbedrohlich verletzt war, riefen sie keine Hilfe, sondern trugen ihn an Händen und Füßen aus der Wohnung, legten ihn auf die Ladefläche eines Lieferwagens, fuhren ihn in den Wald und legten ihn dort ab. Der Angeklagte habe beabsicht, dass das Opfer sterben würde, um die Misshandlungen zu vertuschen, so das Gericht. Das Opfer verstarb wenig später an inneren Blutungen und wurde am 14. Februar von einer Spaziergängerin gefunden.
Die Angeklagte wurde wegen ihrer Unterstützung bei der Verbringung des Opfers in den Lieferwagen wegen Beihilfe zum Totschlag zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (red)