Die Stadt Karlstadt hebt das ab 1. Mai erlassene Verbot von offenem Feuer jeglicher Art im Gesamtgebiet von Karlstadt aufgrund der Regenfälle in den letzten Tagen und der dadurch veränderten Witterungsverhältnisse mit sofortiger Wirkung auf. Trotz der Aufhebung des Feuerverbotes rät die Stadt in einer Pressemitteilung zur Vorsicht bei offenem Feuer und weist darauf hin, die örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nur noch außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und nur noch auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden dürfen, dass kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern angezündet werden darf und in den Wäldern Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober für Besucher besteht. (lenr)
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