Wegen der bestehenden akuten Brandgefahr wird ab sofort bis auf Weiteres ein generelles und absolutes Verbot für jegliche Art von offenem Feuer im Gesamtgebiet der Stadt Lohr angeordnet. Das Verbot von offenem Feuer gilt auch für Lagerfeuer auf privaten Grundstücken. Ausgenommen von diesem Verbot sind Holzkohle-, Gas- und Elektrogrills im privaten Bereich innerorts, teilt die Stadt Lohr mit.
Angesichts der anhaltend trockenen und bevorstehend heißen Witterung besteht in der Region für Wälder, Hecken und Trockenrasenflächen höchste Brandgefahr. Die Stadt Lohr fordert die Bevölkerung in eigenem Interesse auf, auch im Hinblick auf mögliche Regressforderungen, sich an das ausgesprochene Verbot zu halten. Die Aufhebung dieses Verbotes von offenem Feuer wird, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, über die Presse bekannt gegeben. (nch)
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