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Lohr : Die Stadtwerke informieren: Abkochgebot in Steinbach

Lohr

Die Stadtwerke informieren: Abkochgebot in Steinbach

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    Aktuell gilt ein Abkochgebot im Lohrer Stadtteil Steinbach.
    Aktuell gilt ein Abkochgebot im Lohrer Stadtteil Steinbach. Foto: Patrick Pleul, dpa

    In Steinbach wurde der festgelegte Grenzwert für den Parameter Enterokokken überschritten. Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab sofort, bis auf Widerruf, das Leitungswasser nur im abgekochten Zustand als Trinkwasser verwenden, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Lohr.

    Das bedeutet, dass nur abgekochtes Wasser verwendet werden darf für den menschlichen Gebrauch, zur Herstellung, Behandlung, Konservierung oder zum Inverkehrbringen von Erzeugnissen oder Substanzen, die für den menschlichen Gebrauch bestimmt sind (Lebensmittel), sowie zum Reinigen von Gegenständen und Anlagen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung kommen können oder dafür verwendet werden.

    Um Gefahren für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes unbedingt beachtet werden: Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

    Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden. Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser nehmen. Ohne Einschränkung kann das Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung genutzt werden.

    Zur Wiederherstellung der Trinkwasserqualität führen die Stadtwerke in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landratsamts Main-Spessart bereits umfangreiche Ermittlungen, Rohrnetzspülungen und Desinfektionsmaßnahmen durch.

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