LOHR. Seit einigen Wochen ist der See mitten im Campingplatz der Fischzucht Höfling im Rechtenbachtal abgelassen. Grund ist nach Informationen unseres Medienhauses ein Defekt an der Vorrichtung zum Aufstauen und Ablassen des Sees. Das Problem ist, dass der See ein Laichgewässer der geschützten Erdkröte und die diesjährige Brut wohl verloren ist.
Ein Leser berichtete der Redaktion, er habe zwei oder drei tote Kröten im abgelassenen See entdeckt. Der See ist seit Jahrzehnten im großen Stil Laichgewässer beispielsweise für Erdkröten. Nach Angaben von Torsten Ruf, dem Ortsvorsitzenden des Bund Naturschutz, ist die Laichzeit bereits vorbei, die geschlüpften Kaulquappen dürften beim Ablassen des Sees verloren gegangen sein.
Er erinnerte daran, dass vom Staatlichen Bauamt an beziehungsweise oberhalb der B26 bereits vor vielen Jahren ein Zaun und eigens ein »Ausweich-See« angelegt wurden, damit nicht alle Kröten über die viel befahrene Straße zum See des Campingplatzes wandern. Laut Ruf, der sich die Lage vor Ort nach eigenen Angaben noch nicht selbst angesehen hat, sind die Erdkröten wie alle Amphibien geschützt.
Abstimmung nötig
Das Ablassen des Sees hätte deshalb mit der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt abgestimmt werden müssen, so Ruf. Das sei nicht geschehen, teilte auf Anfrage Markus Rill mit, der Leiter der Medienkommunikation des Landratsamtes. Nach dem Bekanntwerden habe die Behörde umgehend mit den Betreibern der Fischzucht Höfling Kontakt aufgenommen. Diese hätten erklärt, dass der Teich abgelassen wurde, um eine Reparatur der Vorrichtung zum Ablassen und Aufstauen des Teichs (Fachbegriff: Mönch) zu ermöglichen. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz sei die Erdkröte besonders geschützt. Es sei gemäß Paragraf 44 Bundesnaturschutzgesetz streng verboten, Tiere dieser Spezies (sowie ihre Entwicklungsstadien wie Eier, Kaulquappen, Larven) zu fangen, zu stören, ihren Lebensraum zu zerstören oder gar die Tiere selbst zu töten.
Wer dies dennoch tue, muss nach Rills Angaben mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Die Betreiber der Fischzucht Höfling seien über den Schutzstatus der Erdkröten aufgeklärt worden. Der Behördensprecher: »Sie wurden darauf hingewiesen, sich in Zukunft an die üblichen Zeiträume für das Ablassen der Teiche zu halten und vor dem nächsten Ablassen Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde zu halten.«
Da viele Teiche Amphibienlaichgewässer seien, sollten sie laut Rill erst dann abgelassen werden, wenn die meisten Amphibienarten das Laichgewässer verlassen hätten: Frühestens ab Mitte August, besser gegen Ende September/Anfang Oktober des Jahres. Aktuell sei es nicht möglich, den Teich wieder aufzustauen, da der Mönch defekt sei und repariert werden müsse.
Noch ein Teich
Laut Betreiber sei auf dem Gelände ein weiterer kleinerer Teich mit Wasser gefüllt, in den er gefundenen Laich, Kaulquappen und Erdkröten umsetzen wolle. Weitere rechtliche Schritte würden von der Behörde geprüft, so Rill. Versuche unseres Medienhauses, Kontakt mit der Fischzucht Höfling für eine Stellungnahme aufzunehmen, blieben erfolglos. Anrufe wurden nicht entgegengenommen, Rückrufbitten nicht erfüllt.