Am Lärchenweg und den angrenzenden Straßen im Lohrer Schafhofgebiet parkt ein Auto nach dem anderen – nicht nur Fahrzeuge von Anwohnern. Diese haben sich darüber bei der Stadtverwaltung und der Redaktion beschwert. Laut Verwaltung ist das Parken rechtlich nicht zu beanstanden, solange keine verkehrsgefährdenden Zustände bestehen.
Mehr als 40 betroffene Familien warteten auf eine konkrete Reaktion der Verwaltung, heißt es in einer E-Mail der Anwohner an die Redaktion, die zudem ihr Schreiben an die Stadtverwaltung mit Unterschriftenliste zur Verfügung stellten. Zwischen den beiden Texten gibt es allerdings Widersprüche, was die Ursache des hohen Parkdrucks angeht.
In der E-Mail an die Redaktion ist von „illegalem Parken“ die Rede, das seit Monaten die Anwohner belaste: „Täglich parken Personen, die nicht in der Gegend wohnen, systematisch auf öffentlichen Flächen.“ Dieses Verhalten verursache nicht nur erhebliche Unannehmlichkeiten, sondern behindere auch die Müllabfuhr „aufgrund der rücksichtslosen Parkweise im Viertel“.
Sicht im Straßenverkehr eingeschränkt
Die Beschwerden nähmen zu. Gehwege würden unpassierbar, die Sicht im Straßenverkehr sei eingeschränkt, und die Bürgerinnen und Bürger fühlten sich alleingelassen. Es handle sich hierbei nicht um ein vorübergehendes Ärgernis, sondern um ein strukturelles Problem, das ernsthafte und sofortige Maßnahmen erfordere.
An Lärchenweg, Schafhofweg, Birkenweg und Eichenstraße sei die Anzahl der öffentlichen Parkplätze unzureichend, steht dagegen im Schreiben ans Rathaus. Die Stellplatzzahl sei „deutlich geringer als der Bedarf der Anwohner“. Es sei extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich geworden, einen freien Parkplatz zu finden.
Das führe zu einer zunehmenden Verkehrsbelastung. Die Suche nach freien Parkplätzen trage zur Erhöhung des lokalen Verkehrs und zur Belastung der Bürger bei. Benachteiligte Gruppen hätten Schwierigkeiten: „Ältere Menschen, Familien mit kleinen Kindern und Menschen mit Behinderungen sind von dieser Situation besonders betroffen.“
Rathaussprecher Dieter Daus weist auf Anfrage unseres Medienhauses darauf hin, Parken sei in Deutschland innerorts am Straßenrand überall dort erlaubt, wo kein gesetzliches oder per Beschilderung angeordnetes Halteverbot bestehe.
Dem Rathaus sei bekannt, dass am Lärchenweg „auch Auswärtige beziehungsweise Beschäftigte der Innenstadt, Besucher von Anwohnern und auch Anwohner selbst parken“.
Rechtlich sei dies nicht zu beanstanden, da kein gesetzliches beziehungsweise per Beschilderung angeordnetes Haltverbot bestehe. Bezüglich des Parkens in diesem Straßenzug liegen der Stadtverwaltung nach Angaben ihres geschäftsleitenden Beamten „derzeit keine Hinweise auf eventuell verkehrsgefährdende Zustände durch parkende Autos vor“.
Keine Probleme gemeldet
„Wir werden die Situation im Lärchenweg jedoch weiterhin im Rahmen unserer Verkehrsüberwachung beobachten“, versichert Daus. Auch seitens der Feuerwehr, der Rettungsdienste sowie der Firma Kirsch (Abfallentsorgung) „haben wir keine Hinweise erhalten, dass es Probleme durch parkende Autos gebe“. Auf Mitteilungen dieser Institutionen werde seitens der örtlichen Verkehrsbehörde unverzüglich reagiert.
Die Anwohner behaupten: „In anderen Stadtteilen kostet falsches Parken 35 Euro.“ Die Höhe des Verwarnungsgeldes für falsches Parken werde durch den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog geregelt und liege typischerweise zwischen zehn und 55 Euro, erläutert der Rathaussprecher. Da es eine große Zahl an Tatbeständen gebe, werde auf die Nennung von Beispielen verzichtet.
Nach Darstellung der Anwohner hat es trotz zahlreicher formeller Meldungen an die zuständigen Ämter bisher keine wirksamen Maßnahmen gegeben. Das „institutionelle Schweigen und das Fehlen jeglicher Kontrollen“ ließen vermuten, dass das Problem entweder unterschätzt oder ignoriert werde.
Polizei um Überwachung gebeten
Die betroffenen Familien erlebten täglich die direkten Folgen dieser Vernachlässigung und forderten dringend häufigere Kontrollen, Sanktionen und präventive Maßnahmen. Verlangt wird ferner die Schaffung neuer Parkplätze, die Anwohnern zugewiesen werden sollen. Dazu Daus: Der Anwohner, der auch die Redaktion informierte, habe sich im Dezember 2023 wegen der Thematik an die örtliche Verkehrsbehörde gewandt. „Drei Tage später erhielt er eine ausführliche Antwort auf seine Eingabe.“ Darüber hinaus habe die örtliche Verkehrsbehörde den städtischen Bauhof mit der Nachmarkierung der „Zickzacklinie“ in den Einmündungsbereichen Lärchenweg/ Schafhofweg, Lärchenweg/Birkenweg, Lärchenweg/Eichenstraße, Lärchenweg/Dr.-Karl-Brand-Straße und Lärchenweg/Lindenstraße beauftragt. Die Markierungen seien im März 2024 erneuert worden.
Der Sachverhalt wird laut Daus, wie bei solchen Meldungen üblich, von der Stadt Lohr auch an die Polizei-Inspektion Lohr zur Kenntnis weitergeleitet, verbunden mit der Bitte um Überwachung im Rahmen des Streifendienstes.