Auf den Tag genau 700 Jahre nach der Ausstellung einer Urkunde mit der vermeintlichen Ersterwähnung Wombachs hat Kreisheimatpfleger Theodor Ruf die Hintergründe des Schriftstücks aus dem Jahr 1325 beleuchtet. Zur Veranstaltung im Rahmen der 700-Jahr-Feier kamen am Dienstag rund 50 Zuhörer in den Schulungsraum der Feuerwehr.
Für sie hatte Ruf eine Überraschung parat: Die erste schriftliche Erwähnung Wombachs ist nicht die vom 27. Mai 1325, sondern stammt vom 21. Juli 1314, liegt also bereits 711 Jahre zurück. In dieser Urkunde ist von »Wonenbach« die Rede. »Damit ist der Ort zum ersten Mal schriftlich belegt«, so Ruf. Das gilt auch für den Nachbarn Rodenbach, das Dorf steht in derselben Zeile des Textes.
Nach den Worten des Kreisheimatpflegers muss aber klar sein, dass die Ersterwähnung keineswegs der »Geburtstag« eines Ortes ist: »Die Orte existieren im ganzen Spessart bereits wesentlich länger.« Das Kloster Neustadt sei vor 800 gegründet worden. Man könne davon ausgehen, dass die meisten Orte der Umgebung damals bereits existiert hätten.
Schon lange besiedelt
Sie seien oft schon vor der Zeitenwende besiedelt gewesen. Lohr sei »1000 Jahre älter« als die Ersterwähnung von 1295. Die späte Ersterwähnung der meisten Orte im hiesigen Raum liege daran, dass es für das Kloster Neustadt im Gegensatz etwa zum Kloster Fulda kein schriftliches Besitzverzeichnis gebe. Deswegen seien die Orte im Raum Fulda nominell »älter« als die Siedlungen hier.
Nach Rufs Worten spielt es keine Rolle, ob Wombachs Ersterwähnung 711 oder 700 Jahre zurückliegt. Die Feiern dienten der Schaffung eines gemeinschaftlichen Gefühls für heute und morgen.
Die Urkunde vom 27. Mai 1325, die sich im Stadtarchiv Aschaffenburg befindet, hat der Kreisheimatpfleger vom Lateinischen ins Deutsche übertragen.
Zur Erklärung der Hintergründe ging Ruf auf die Geschichte der Grafen von Rieneck ein, die von etwa 1100 bis zum Aussterben 1559 das herrschende Adelsgeschlecht im Raum Lohr und Rieneck, Teilen des Spessarts und der fränkischen Platte waren. Die Grafen breiteten sich territorial vor allem durch Einheiraten in andere Adelsgeschlechter aus.
Durch Erbteilung geschwächt
Um 1300 seien sie im Besitz von sehr vielen Dörfern gewesen, die aber kein einheitliches Herrschaftsgebiet gebildet hätten. Zudem sei die Grafschaft durch Erbteilungen geschwächt gewesen. Auf der Burg Rothenfels saß Ludwig V. der Jüngere von Rieneck, genannt von Rothenfels, in Lohr seine Vettern Ludwig IV. der Ältere und Heinrich III. von der Lohr-Grünsfelder Linie. Beide Linien waren miteinander verkracht. Ruf bezeichnete Ludwig V. als »Sargnagel«der Grafschaft Rieneck wegen einiger seltsamer Entscheidungen. Sein Problem war, dass er aus zwei Ehen keinen Sohn als Nachfolger hatte, sondern »nur« eine Tochter Udelhilt. Versuche, diese für voll erbfähig zu erklären, scheiterten.
Im Laufe seiner Regierungszeit sei es zu einigen Verkäufen gekommen, darunter zu denen vom Mai 1325. Mit einer Urkunde verkaufte Ludwig V. die Landgüter Rodenbach, Wonenbach (Wombach), Nantenbach, Nuendorf (Neuendorf) und das Gehöft Wysintau (Wiesthal) sowie Güter in Dorf und Gemarkung von (Ober-/Unter-) Afferbach für 1275 Pfund zehn Schillinge »guter und rechtmäßiger Heller« an Dekan und Kapitel des Stifts St. Peter und Alexander in Aschaffenburg. Gründe für den Verkauf werden laut Ruf nicht genannt.
In einer weiteren Urkunde wenige Tage später habe Erzbischof Matthias von Mainz als Lehensherr dieser Güter seine Zustimmung zum Verkauf gegeben, daraus aber ein Geschäft gemacht. Ludwig V. musste das behauptete Eigentum über Burg und Herrschaft Grumbach mit Bergtheim, Rimpar und Kürnach aufgeben und die Mainzer Lesart akzeptieren, dass er sie nur zu Lehen bekommen hatte.
»Snowwhitewurscht«
Nach dem Tod Ludwig V. ohne männlichen Erben 1333 sei es zu kriegerischen Auseinandersetzungen um das Erbe sowie diversen Regelungen gekommen, die sich bis 1338 hingezogen hätten. Als Ergebnisse nannte Ruf: Das Aschaffenburger Stift war raus. Von den vier Dörfern bekamen die angeheirateten Herren von Hanau die Hälfte, Mainz und die restlichen Rienecker je ein Viertel.
Die juristische Zuständigkeit blieb ganz bei der Grafschaft Rieneck. »Wie das in der Praxis funktioniert hat, lässt sich nicht genau sagen«, erklärte der Kreisheimatpfleger. Eine umfangreiche schriftliche Darstellung des ganzen Vorgangs kündigte Ruf im Aschaffenburger Jahrbuch Ende 2025 an.
Zum Schluss hatte Ruf noch einen Tipp für die örtliche Metzgerei Siegler. Er habe sich die Markenrechte für den Begriff »Snowwhitewurscht« eintragen lassen. Über eine Nutzung könne man reden - bei Übernahme der Eintragungsgebühr von 290 Euro.