„Wir konnten dem Angeklagten nicht nachweisen, dass eine Absicht zum Betrug bestanden hat.“ Mit diesen Worten regte die Staatsanwältin an, einen 37-jährigen Dachdecker aus dem Raum Lohr vom Vorwurf des Betrugs freizusprechen. Er hatte von einem Bauherrn 1600 Euro Vorauszahlung für das Auswechseln eines Dachfensters verlangt, die Arbeiten aber nie ausgeführt und die Summe bisher auch nicht zurückgezahlt.
Gemünden
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