Das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) hat das förmliche Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ eingeleitet. Das teilt das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung mit, der folgende Informationen entnommen sind. Das Verfahren zur Unterschutzstellung des geplanten Naturschutzgebiets „Limbachsleite“ wurde eingeleitet. Das geplante Gebiet umfasst 27,9 Hektar mit wertvollen Mager- und Trockenrasen sowie gefährdeten Pflanzen- und Tierarten. Die Anhörung von Trägern öffentlicher Belange läuft bis zum 30. Mai. Im Anschluss wird die Öffentlichkeit beteiligt.
„Die herausragende naturschutzfachliche Bedeutung dieses Gebiets basiert auf den vielfältig ausgeprägten Mager- und Trockenrasen und der an diese gebundenen, hochgradig gefährdeten Pflanzen- und Tierarten“, betonte Regierungspräsidentin Susanne Bay. Das geplante Naturschutzgebiet bietet eine sehr hohe Artenvielfalt. „Um die große Artenvielfalt auch für nachfolgende Generationen zu erhalten, planen wir, das Gebiet unter Schutz zu stellen“, sagte Bay.
Hintergrundinformationen zu Naturschutzgebieten
Naturschutzgebiete schützen besondere Landschaften sowie seltene Pflanzen-, Tierarten und Lebensräume. Auch wissenschaftliche oder kulturelle Gründe können zur Ausweisung führen. Aktuell gibt es 259 Gebiete mit rund 15.641 Hektar Fläche, was etwa 1,5 Prozent der Fläche des gesamten Stuttgarter Regierungsbezirks entspricht. Die Größen variieren stark – von der 0,2 Hektar kleinen „Hülbe am Märtelesberg“ bis zum 1331 Hektar großen „Eybtal“. Jedes Gebiet unterliegt dabei speziellen Regeln, die in einer Rechtsverordnung festgelegt sind. In diesen werden unterschiedliche Gebote und Verbote geregelt; über die wesentlichen Verhaltensregeln informieren Schilder an Ort und Stelle.
Weitere Informationen zu Naturschutzgebieten sind auf dem gemeinsamen Themenportal der Regierungspräsidien Baden-Württemberg unter www.rp.baden-wuerttemberg.de > Umwelt > Naturschutzgebiete abrufbar. (kai)
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