Das Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ bietet noch bis zum 30. Juni die Möglichkeit zur Antragstellung. Diese und folgende Information stammen aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis. Das Programm zielt auf vorbildliche, denkmalgerechte Konzepte ab, mit denen Kulturdenkmale für Wohnzwecke umgenutzt und aktiviert werden können. Dies gilt auch für Denkmale, die bisher technisch oder landwirtschaftlich genutzt wurden. Gefördert werden richtungsweisende Umsetzungsbeispiele, sogenannte Leuchtturmprojekte, in Baden-Württemberg. Das Programm richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie an Bauunterhaltspflichtige von Kulturdenkmalen oder von ihnen Beauftragte.
Die Schaffung von Wohnraum ist ein bedeutendes gesellschaftliches Ziel, und in der Denkmalpflege bestehen Potenziale, die genutzt werden können. Die Zuwendung soll die Eigentümer und Besitzer bei der Erfüllung ihrer Pflichten unterstützen, die sich nach § 6 des Denkmalschutzgesetzes Baden-Württemberg aus der Sozialbindung des Eigentums ergeben. Anträge können bis Montag, 30. Juni, mit vollständigen Unterlagen beim Landesamt für Denkmalpflege eingereicht werden. Wichtig ist, dass mit den Maßnahmen bislang nicht begonnen worden sein darf. (kai)
Weitere Informationen sind auf der Website des Landesamtes für Denkmalpflege zu finden. Die untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis bietet Unterstützung an. Ansprechpartnerin ist Susanne Hopf, erreichbar per E-Mail unter susanne.hopf@main-tauber-kreis.de oder telefonisch unter Tel.: (09341) 82-5739.
Main-Tauber-Kreis
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