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Niederstetten: Gewahrsam nach Störung der Schützenproklamation

Niederstetten

Gewahrsam nach Störung der Schützenproklamation

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    Ein 50-Jähriger musste die Nacht auf Sonntag in einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Bad Mergentheim verbringen, nachdem er am Samstagabend mehrfach Feierlichkeiten in Niederstetten gestört hatte. Während der Schützenproklamation in der Albert-Sammt-Straße störte der Mann die Veranstaltung mehrfach durch lautes Geschrei und versetzte die Anwesenden mit einem mitgeführten Elektroschockgerät in Angst. Er verletzte außerdem eine anwesende Person mit einem Fußtritt in den Unterleib. Eine eintreffende Polizeistreife verhängte zunächst einen Platzverweis und begleitete den 50-Jährigen nach Hause. Nachdem dieser aber wenige Minuten später erneut vor dem Rathaus erschienen war, wurde er in Gewahrsam genommen. Dabei leistete der Mann Widerstand gegen die Maßnahmen der Polizei und bedrohte die Beamten. Er wurde daraufhin aufs Polizeirevier gebracht, wo er die nächsten Stunden in Ruhe über sein Auftreten bei der Schützenproklamation nachdenken konnte. Er wurde am nächsten Morgen aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

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