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Tauberbischofsheim: Niedrigwassersituation trotz nassem Juli verschärft

Tauberbischofsheim

Niedrigwassersituation trotz nassem Juli verschärft

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    Der Vorbach in Niederstetten: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, das Landratsamt schränkt deshalb die Entnahme per Allgemeinverfügung ein.
    Der Vorbach in Niederstetten: In Flüssen und Bächen wird aktuell das Wasser knapp, das Landratsamt schränkt deshalb die Entnahme per Allgemeinverfügung ein. Foto: Stefanie Schüttler

    Die Einschränkungen für Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Main-Tauber-Kreis werden ausgeweitet. Das Landratsamt Main-Tauber-Kreis hat den räumlichen Geltungsbereich der Allgemeinverfügung vom 14. Juli angepasst. Diese und folgende Informationen stammen aus einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Die Regelung gilt seit Donnerstag, 21. August, bis mindestens Dienstag, 30. September, und betrifft nun alle oberirdischen Gewässer im Landkreis mit Ausnahme des Mains.

    Grund für die Ausweitung ist die anhaltende Trockenphase, die zu einer verschärften Niedrigwassersituation geführt hat. Nach Angaben des Ersten Landesbeamten Florian Busch ist auch mittelfristig keine grundlegende Änderung der Witterungsverhältnisse zu erwarten. Die Kreisverwaltung empfiehlt daher, auch bei weiterhin zulässigen Wasserentnahmen zurückhaltend zu sein, um den angespannten Wasserhaushalt nicht zusätzlich zu belasten.

    Erweiterung der Einschränkungen sei unumgänglich

    Beatrice Skazel, Leiterin des Sachgebiets Wasserwirtschaft, erläutert, dass die Wasserstände nach ergiebigen Niederschlägen im Juli nur vorübergehend angestiegen seien. Mit dem Ausbleiben weiterer Niederschläge fielen die Pegel wieder deutlich unter den mittleren Niedrigwasserstand. Die Erweiterung der Einschränkungen sei daher unumgänglich geworden.

    Weiterhin erlaubt bleiben das Schöpfen mit Handgefäßen wie Gießkanne oder Eimer sowie das Tränken von Vieh direkt aus dem Gewässer. Ausgenommen sind zudem Wasserkraftanlagen, Fischteichanlagen und andere Anlagen, die das entnommene Wasser wieder einleiten. Für landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe mit wasserrechtlicher Erlaubnis gilt nun eine Reduzierung der Entnahmemenge auf 50 Prozent. Alle anderen genehmigten Wasserentnahmen sind untersagt. (ssc)

    Die öffentliche Bekanntmachung ist unter www.main-tauber-kreis.de/oeffentliche-bekanntmachungen abrufbar. Für Rückfragen steht das Umweltschutzamt unter Tel.: (09341) 825775 zur Verfügung.

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