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Werbach: Naturschutzgebiet „Limbachsleite“: Unterlagen werden ausgelegt

Werbach

Naturschutzgebiet „Limbachsleite“: Unterlagen werden ausgelegt

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    Neues Naturschutzgebiet in Werbach geplant: Das rund 27,9 Hektar große Gebiet „Limbachsleite“ soll unter Schutz gestellt werden. Besonders die artenreichen Kalk-Magerrasen sollen so langfristig erhalten werden. Der Entwurf der Verordnung liegt vom 29. September bis 31. Oktober öffentlich aus und ist auch online einsehbar, heißt es in einer Pressemitteilung, der diese und folgende Informationen entnommen sind. Im Verfahren zur Unterschutzstellung ist die Anhörung der Träger öffentlicher Belange nun abgeschlossen. Im nächsten Schritt beginnt nun die Beteiligung der Öffentlichkeit.

    Das geplante Naturschutzgebiet nimmt einen Muschelkalk-Höhenzug nördlich der Ortschaft Werbach ein. Im Norden reicht es bis an die baden-württembergisch-bayerische Landesgrenze. Der hochwertige Komplex aus eng verzahnten Biotopen soll laut Pressemitteilung langfristig als Lebensraum für die unterschiedlichsten Arten erhalten und entwickelt werden. Besonders schützenswert sind die Kalk-Magerrasen der Limbachsleite mit zahlreichen seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten.

    Hier kann der Entwurf eingesehen werden

    Der Entwurf der Verordnung mit Karten kann von Montag, 29. September, bis Freitag, 31. Oktober, an folgenden Orten während der Sprechzeiten kostenlos eingesehen werden:

    • Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart (Gebäudeteil B, 2. Stock, Zimmer Nr. 2.130)

    • Landratsamt Main-Tauber-Kreis (Haus II, Schmiederstraße 21, 97941 Tauberbischofsheim, 1. Obergeschoss, Zimmer 107)

    • Bürgerbüro im Rathaus der Gemeinde Werbach, Hauptstraße 59, 97956 Werbach.

    Die Unterlagen werden während dieses Zeitraums auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Stuttgart unter Service > Bekanntmachungen > Bekanntmachungen im Überblick > Naturschutzrechtliche Verfahren > Geplantes Naturschutzgebiet „Limbachsleite“ veröffentlicht.

    Bedenken und Anregungen zu dem Verordnungsentwurf können während der Auslegungsfrist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart, oder unter der E-Mail-Adresse NSGLimbachsleite@rps.bwl.de vorgebracht werden. (jul)

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