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Wertheim: Infoabend in Sachsenhausen: Waldstücke werden neu geordnet

Wertheim

Infoabend in Sachsenhausen: Waldstücke werden neu geordnet

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    Das Vermessungs- und Flurneuordnungsamt des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis hat kürzlich alle betroffenen Grundstückseigentümer sowie interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dem aktuellen Stand der Flurneuordnung in Wertheim-Sachsenhausen (Wald) informiert. Diese und folgende Informationen sind einer Pressemitteilung des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis zu entnehmen. Als Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft empfing Ewald Garrecht rund 110 Personen in der Turnhalle in Sachsenhausen.

    Der leitende Ingenieur Jörg Hammerl ging auf den aktuellen Verfahrensstand und die geplanten Schritte für 2026 und 2027 ein. Das Flurneuordnungsamt geht davon aus, dass die Genehmigung der geplanten Maßnahmen zum Wegebau in diesem Jahr erfolgen wird. Auch die Markierung der Bäume, die innerhalb der Wegtrassen liegen und entfernt werden müssen, wird bis Ende Dezember abgeschlossen sein. Somit können die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer das einzuschlagende Holz bis Ende Februar 2026 selbst vermarkten. Die dann noch verbliebenen Baumbestände innerhalb der Wegtrassen werden in einem zweiten Schritt von einem von der Teilnehmergemeinschaft beauftragten Unternehmer im Herbst 2026 gerodet und vermarktet. Für das Jahr 2027 sind die Wegebaumaßnahmen geplant.

    Was die Flurneuordnung den Grundstückbesitzern bringt

    Die Flurneuordnung verfolgt das Ziel, die Grundstücke mithilfe eines hohen Zusammenlegungsgrades in Größe und Form sinnvoll neu zu ordnen. Das stellt das Flurneuordnungsamt bei einer Waldflurneuordnung vor besondere Herausforderungen. „Um einen hohen Zusammenlegungsgrad zu erreichen, sind wir auf die Bereitschaft der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer angewiesen“, erklärte Jörg Hammerl. „Gerade das durch den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft initiierte Gemeinschaftswaldkonzept hat ein großes Potenzial. Der Gemeinschaftswald in der Rechtsform des Miteigentums kann im derzeitigen Umfang von rund 45 Hektar nur über ein Flurneuordnungsverfahren realisiert werden“, erläuterte Hammerl weiter.

    Durch die Zusammenlegung und Erschließung können zukünftig Arbeitszeit und Kosten eingespart sowie die Holznutzung und -vermarktung gesteigert werden. Dadurch erfahren die Grundstücke grundsätzlich eine Wertsteigerung. An die Ausführungen schloss sich eine Fragerunde an. (grä)

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