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Verkehr: Handy am Steuer: Das sind die Regeln, und das die Bußgelder

Verkehr

Handy am Steuer: Das sind die Regeln, und das die Bußgelder

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    Nein, schlechte Idee: Wer im Auto ein Smartphone nutzen will, fährt besser rechts ran - und schaltet den Motor ab. Sonst könnte es teuer werden - gefährlich allemal.
    Nein, schlechte Idee: Wer im Auto ein Smartphone nutzen will, fährt besser rechts ran - und schaltet den Motor ab. Sonst könnte es teuer werden - gefährlich allemal. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

    Knapp 14 Meter legt ein Auto bei Tempo 50 pro Sekunde zurück. Das wären also 14 Meter ohne Aufmerksamkeit auf der Straße, wenn man «mal kurz» die neueste Textnachricht liest. Aus gutem Grund ist die Bedienung von Smartphones und anderen elektronischen Geräten während der Fahrt deswegen weitgehend verboten. Aber was genau ist eigentlich verboten? Und was erlaubt?

    Smartphone und Co. im Auto. Das ist verboten:

    Das Verbot gilt laut ADAC für «alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation» dienen. Es umfasst also zum Beispiel auch Smartwatches, Navigationsgeräte, Tablets oder Virtual-Reality-Brillen.

    Was ist denn am Steuer erlaubt?

    Smartphone, Tablet und Co. dürfen nur dann während der Fahrt genutzt werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden oder mit dem Auto verbunden sind. Telefonieren über Freisprecheinrichtung ist also okay.

    Aber auch dann, so der ADAC, darf man nur kurz vom Verkehrsgeschehen auf das Gerät blicken - wenn es die Straßen-, Verkehrs- oder Sichtverhältnisse erlauben. Klingt unklar? Ist es auch, weil der Gesetzgeber zur Dauer von «kurz» keine Angaben macht.

    Eine Faustregel: Ein Blick auf das Zentraldisplay zum Prüfen des nächsten Routenabschnitts wird okay sein, das Einstellen einer neuen Ausweichroute dürfte schon nicht mehr kurz sein. Dafür fährt man besser rechts ran.

    Wann darf ich im Auto Elektronik nutzen?

    Laut StVO, wenn das Fahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist. Nur dann dürfen Smartphone und Co. in die Hand genommen werden.

    Achtung: Die zeitweise Abschaltung des Motors durch eine Start-Stop-Automatik - etwa an Ampeln oder im Stau - gilt nicht als vollständiges Abschalten des Motors. Im Stau die Nachrichten zu checken, kann also ebenfalls zu einer Geldbuße führen.

    Die StVO sieht auch Ausnahmen vor. Zum Beispiel für automatisch aktivierte elektronische Einparkhilfen mit Radar oder Kameras. Und - macht ja Sinn - auch für elektronische Seitenspiegel.

    Ich fahre Fahrrad: Gilt das auch für mich?

    Ja, grundsätzlich schon. Fahrradfahrer müssen aber einfach nur anhalten. Dann dürfen sie elektronische Geräte ohne Einschränkungen nutzen, so der ADAC.

    Smartphone und Co. am Steuer: Das sind die Bußgelder

    Der Bußgeldkatalog unterscheidet nach Gefährdungspotenzial der Nutzung:

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