Die im Artikel zitierten Politiker stellen nahezu einhellig das geplante Windvorranggebiet als notwendiges Übel und rechtliche Notwendigkeit dar. Das Gebiet liegt zu fast 80 Prozent in einem Bodenschutzwald. Dieser nach dem Bayerischen Waldgesetz besonders geschützte Wald soll unter anderem vor Bodenerosion und Überschwemmungen schützen. Auf einer solchen Fläche großflächige Rodungen vorzunehmen, um darauf Windräder zu errichten, wäre in Bayern ein Vorgang ohne Beispiel. Der Planungsverband Oberfranken West hat hier seine strategische Umweltprüfung, die im Vorfeld der Planung von Vorranggebieten verpflichtend ist, offenbar nur mangelhaft durchgeführt. Die Fläche hätte nicht für die Windkraftanlagen ausgewiesen werden dürfen!
Maineck
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