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Maineck: Leserbrief: Keine Windräder im Mainecker Bodenschutzwald

Maineck

Leserbrief: Keine Windräder im Mainecker Bodenschutzwald

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    Ein OT-Leser erstellt einen Leserbrief.
    Ein OT-Leser erstellt einen Leserbrief. Foto: Markus Drossel

    Die im Artikel zitierten Politiker stellen nahezu einhellig das geplante Windvorranggebiet als notwendiges Übel und rechtliche Notwendigkeit dar. Das Gebiet liegt zu fast 80 Prozent in einem Bodenschutzwald. Dieser nach dem Bayerischen Waldgesetz besonders geschützte Wald soll unter anderem vor Bodenerosion und Überschwemmungen schützen. Auf einer solchen Fläche großflächige Rodungen vorzunehmen, um darauf Windräder zu errichten, wäre in Bayern ein Vorgang ohne Beispiel. Der Planungsverband Oberfranken West hat hier seine strategische Umweltprüfung, die im Vorfeld der Planung von Vorranggebieten verpflichtend ist, offenbar nur mangelhaft durchgeführt. Die Fläche hätte nicht für die Windkraftanlagen ausgewiesen werden dürfen!

    Warum wird hier so schlampig gearbeitet? Warum hat das die Gemeinde Altenkunstadt nicht geprüft?

    Wo ist hier die Sorgfaltspflicht der Behörden? Hier dürfen mehr als zwei Millionen Quadratmeter (213 Hektar) Bodenschutzwald im Widerspruch zum bayerischen Waldgesetz geopfert werden. Gilt hier der Satz von George Orwell: „Alle sind gleich, aber manche sind gleicher“, um die Interessen Einzelner durchzusetzen?

    Bisher wurden laut der Stadt Weismain andere Vorhaben wie ein Naturlehrpfad und Trails für Mountainbiker aufgrund des Schutzstatus des Waldes abgelehnt. Liebe Gemeinderäte, wollen Sie das bereits von Überschwemmungen geplagte Maintal noch mehr der Hochwassergefahr aussetzen? Wollen Sie die Bürger der Gefahr von Erdrutschen und anderen negativen Gesundheitsgefahren wie Lärm, Schattenschlag und Infraschall von der Windkraft aussetzen? Viele ältere Bürgen können sich noch an den Erdrutsch im Mainecker Forst in den Ende der 1960-er Jahren erinnern und welche Folgen dieser hatte.

    Ich appelliere an die Gemeinderäte, machen Sie den Gemeinderatsbeschluss im Sinne der Bürger und unserer Heimat rückgängig! Das ist rechtlich möglich, die Gemeinde hat die Planungshoheit!

    Liane Neidlein, Prügel

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