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Neues Stellplatzsatzung in Altenkunstadt: Mehr Flexibilität beim Bau erlaubt

Altenkunstadt

Gemeinderat Altenkunstadt beschließt neue Stellplatzsatzung

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    Die Gemeinde Altenkunstadt hat eine neue Stellplatzsatzung. Sie legt fest, wie viele Garagen oder Parkplätze ein Gebäude aufweisen muss. Das Foto zeigt die Stellplätze des Altenkunstadter Rathauses.
    Die Gemeinde Altenkunstadt hat eine neue Stellplatzsatzung. Sie legt fest, wie viele Garagen oder Parkplätze ein Gebäude aufweisen muss. Das Foto zeigt die Stellplätze des Altenkunstadter Rathauses. Foto: Stephan Stöckel

    Die Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen nach der Bayerischen Bauordnung entfällt zum 1. Oktober. Beim Bau eines Hauses sind Stellplätze somit nicht mehr erforderlich, es sei denn, die Kommune hat sich bis zu diesem Stichtag eine neue Satzung zugelegt. Das beschloss die Gemeinde Altenkunstadt. Einstimmig hat der Gemeinderat bei seiner Sitzung am Dienstagabend eine solche Satzung angenommen. „Wir haben jetzt mehr Spielraum, müssen aber aufpassen, dass dieser nicht ausgenutzt wird“, sagte Georg Deuerling von den Freien Bürgern der Ortsteile (FBO).

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