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Arbeit und Beruf: Minijob-Grenze steigt: So viel dürfen Sie 2024 verdienen

Arbeit und Beruf

Minijob-Grenze steigt: So viel dürfen Sie 2024 verdienen

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    Ab dem 01. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Damit bekommen auch Minijobber mehr Geld.
    Ab dem 01. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn. Damit bekommen auch Minijobber mehr Geld. Foto: Axel Heimken, dpa-tmn (Symbolbild)

    Am 1. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn gestiegen. Beschäftigte erhalten jetzt mindestens 12,41 Euro brutto pro Stunde statt 12,00 Euro. Das wirkt sich auch auf die Minijob-Grenze aus. Doch wie viel Euro dürfen Minijobber jetzt pro Monat verdienen? Und was sollten sie dabei beachten? Antworten auf diese Fragen lesen Sie in diesem Text.

    Wie viel darf ich als Minijobber 2024 verdienen?

    Die monatliche Verdienstgrenze im Minijob ist laut der der Minijob-Zentrale dynamisch. Sie orientiert sich am Mindestlohn. Das bedeutet: Wenn der Mindestlohn steigt, steigt auch die Minijob-Grenze.

    Zum 01. Januar 2024 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,41 Euro brutto pro Stunde gestiegen. Für Minijobber heißt das:

    • Sie dürfen ab 2024 538 Euro pro Monat verdienen. Das sind 18 Euro mehr als noch im Jahr 2023.
    • Die Jahresverdienstgrenze 2024 für Minijobber steigt damit auf 6.456 Euro. Im Jahr 2023 waren es noch 6.240 Euro.

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    Wie viel Stunden darf man als Minijobber abreiten?

    Laut der Minijob-Zentrale sind der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 miteinander verbunden. Deswegen ändert sich an der maximalen Arbeitszeit im Minijob nichts: „Bei einem Mindestlohn von 12,41 Euro können Minijobberinnen und Minijobber also weiterhin ca. 43 Stunden monatlich arbeiten.“

    Anders sieht es auch, wenn man in seinem Minijob einen Stundenlohn erhält, der höher als der Mindestlohn ist. In diesem Fall reduziert sich zum 01. Januar 2024 die Arbeitszeit im Minijob.

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    Zu viel verdient: Was passiert, wenn man die Minijob-Grenze überschreite?

    Minijobber könne laut der Minijob-Zentrale auch mehr als 538 Euro pro Monat verdient — solange dabei nicht die Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschritten wird. Wenn die Jahresverdienstgrenze überschritten wird, liegt kein Minijob mehr vor.

    Es gibt allerdings eine Ausnahme: In bis zu zwei Kalendermonaten dürfen Minijobber die Minijob-Grenze überschreiten. Sogar „ wenn sie dadurch die geplante Jahresverdienstgrenze von 6.456 Euro überschreiten“, schreibt die Minijob-Zentrale. „Hierbei muss es sich allerdings um ein unvorhersehbares Überschreiten handeln, zum Beispiel wegen einer Krankheitsvertretung.“

    Doch es gibt dabei eine Bedingung: Der Verdienst in diesen beiden Monaten darf maximal das Doppelte der monatlichen Verdienstgrenze betragen. Also 1.076 Euro.

    Wird sich der Mindestlohn 2025 nochmal erhöhen?

    Am 1. Januar 2025 wird sich der gesetzliche Mindestlohn nochmals erhöhen — und zwar auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Die Minijob-Verdienstgrenze wird dann laut der Minijob-Zentrale 556 Euro im Monat betragen.

    Übrigens: Die Ampel-Regierung hat beschlossen, dass die Doppelbesteuerung der Rente wegfallen soll.

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