Aufbau eines Drohnenwalls an der Ostflanke der EU, schärfere Gesetze oder Einschränkungen im Luftverkehr: Nach rasant zunehmenden Drohnenvorfällen wollen sich Bund und Länder wappnen. In Hessen gibt es bereits rechtliche Möglichkeiten, um potenziell gefährliche Flugkörper abzuwehren, sagte Hessens Innenminister Roman Poseck bei einem Besuch der Polizeifliegerstaffel im südhessischen Egelsbach. Wie ist der Stand der Dinge?
Wie ist die rechtliche Lage in Hessen?
Im neuen Polizeigesetz des Landes wurden 2024 bereits Anti-Drohnen-Maßnahmen einbezogen, nachdem bei der Fliegerstaffel 2019 ein Kompetenzzentrum eingerichtet worden war. Mit diesem Gesetz und der zur Verfügung stehenden Technik könnten Funkverbindungen konventioneller Drohnen gestört oder die Flugkörper übernommen werden, sagte Poseck. «Der Abschuss von Drohnen kann als ultima ratio und als ergänzende Maßnahme ebenfalls in Betracht kommen.» Es solle zielgerichtete Technik für derartige Szenarien beschafft werden, sagte Poseck. Man dürfe aber nicht übersehen, dass ein Einsatz von Waffengewalt auch erhebliche Risiken für Dritte darstelle. Die gesetzliche Regelung sehe derzeit keine Bewaffnung von Drohnen vor. «Wir werden dies prüfen.»
Was ist nach vermehrten Drohnensichtungen geplant?
In Hessen soll aufgerüstet werden. Bei sogenannten unkooperativen Drohnen gerate man an die Grenzen, sagte der Minister. Dabei handelt es sich um Drohnen, die möglicherweise von anderen Staaten aus gesteuert werden. Ein Schwerpunkt seien Anschaffungen in den kommenden Monaten wie stärkere Störsender, Radarsysteme oder Hochleistungskameras. Bereits jetzt verfüge die Polizei über rund 100 Drohnen. «Wir reden über Millionenbeträge», sagte Poseck zu den anstehenden Investitionen.
Das Bundeskabinett will die Befugnisse der Bundespolizei erweitern. Drohnen kommen in dem gut 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz bisher gar nicht vor. Nun soll ein neuer Paragraf eingefügt werden, in dem es heißt: «Zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen ausgeht, die an Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, kann die Bundespolizei geeignete technische Mittel gegen das System, dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen, wenn die Abwehr der Gefahr durch andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.»
Das bayerische Kabinett hat im Eilverfahren ein Gesetz für mehr Befugnisse der Polizei zum Abschuss solcher Flugsysteme auf den Weg gebracht. Das Vorhaben sieht auch eine flächendeckende neue Ausstattung mit Waffen vor. «Keine Ängstlichkeit, kein Abwarten, aber dafür Konsequenz. Abschießen statt Abwarten muss im Endeffekt die Konsequenz lauten», sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
Gibt es in Hessen einen Anstieg bei illegalen Drohnenflügen?
In Hessen gab es dem Innenministerium zufolge Drohnenflüge an kritischen Infrastrukturen. Ein signifikanter Anstieg sei jedoch nicht festgestellt worden. Landesweit seien im ersten Halbjahr neun Fälle als relevant gewertet worden, heißt es beim Innenministerium. Vergleichszahlen aus dem Vorjahreszeitraum gebe es nicht. Von der Polizei würden ausschließlich Fälle mit staatsschutzrechtlichem Hintergrund erfasst und dem Bundeskriminalamt gemeldet.
Der Flughafen Frankfurt ist dem Innenministerium zufolge ein regionaler Schwerpunkt. Bei den Drohnen habe es sich jedoch um handelsübliche Kleindrohnen gehandelt, die von Privatleuten teils aus Unkenntnis eingesetzt worden seien. Zuletzt war nach der Sichtung einer Drohne am Flughafen Frankfurt vergangene Woche ein Drohnenpilot festgenommen worden. Dem 41-Jährigen droht jetzt ein Bußgeld.
Sind Flüge mit Drohnen überall erlaubt?
Nein. «Im Nahbereich von Flughäfen – weniger als 1,5 Kilometer vom Flughafenzaun entfernt – sind Drohnenflüge grundsätzlich nicht erlaubt», heißt es bei der Deutschen Flugsicherung. Auch für Naturschutzgebiete, in der Nähe von Menschenansammlungen, bei bestimmten Infrastrukturen und Anlagen gibt es Einschränkungen.
Was ist der Auslöser der Diskussion und für schärfere Gesetze?
Drohnenvorfälle in Deutschland und europaweit haben sich zuletzt massiv gehäuft, darunter an zwei Tagen hintereinander am Münchner Flughafen. Dort waren am Donnerstag und am Freitag vergangenen Woche jeweils abends Drohnen gesichtet worden, daraufhin wurde der Flugbetrieb an beiden Tagen vorübergehend eingestellt. Zuvor war es auch in Dänemark zu Einschränkungen im Luftverkehr gekommen.

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