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Finanzen: Kontovollmacht für Ehepartner entziehen: Das müssen Sie wissen

Finanzen

Kontovollmacht für Ehepartner entziehen: Das müssen Sie wissen

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    Eine Kontovollmacht sollte man unbedingt schriftlich gegenüber der Bank widerrufen.
    Eine Kontovollmacht sollte man unbedingt schriftlich gegenüber der Bank widerrufen. Foto: Benjamin Nolte, dpa (Symbolbild)

    Wenn man seinem Ehepartner die Kontovollmacht entziehen will, dann bedeutet das in vielen Fällen: Man vertraut ihm nicht mehr. Allerdings sollten Betroffene einen kühlen Kopf bewahren und bei dem Widerruf der Kontovollmacht einige Dinge beachten. Was genau, lesen Sie hier.

    Was ist eine Kontovollmacht?

    Mit einer Kontovollmacht kann man anderen Person den Zugriff auf sein Konto erteilen und dabei selbst bestimmen, wie umfangreich dieser Zugriff ist. Man kann der anderen Person zum Beispiel erlauben, Transaktionen durchzuführen oder Geld abzuheben.

    Laut dem Deutschen Bankverbund wird eine Kontovollmacht vor allem dann wichtig, wenn der Kontoinhaber stirbt. Der Bevollmächtigte kann dann weiterhin auf das Konto zugreifen, Erbangelegenheiten regeln und möglicherweise wichtige Transaktionen durchführen.

    Warum eine Kontovollmacht für den Ehepartner zum Problem werden kann

    Viele Menschen erteilen auch ihrem Ehepartner eine Kontovollmacht, falls sie erkranken oder einen Unfall haben und nicht mehr in der Lage sind, auf ihr Konto zuzugreifen.

    Eigentlich eine gute Sache. Doch eine Kontovollmacht kann auch zu einem Problem werden, wenn die Ehe scheitert und man seinem Partner nicht mehr vertraut. Denn das Risiko des Missbrauchs trägt laut Stiftung Warentest der Kontoinhaber und nicht die Bank.

    Übrigens: Neben dem Partner können Sie auch ihren Kindern eine Kontovollmacht erteilen.

    Wie entziehe ich meinem Ehepartner die Kontovollmacht?

    Man kann eine Kontovollmacht jederzeit entziehen. Dafür braucht man laut dem Verbraucherportal Verivox weder einer Einwilligung des Bevollmächtigten noch einer Angabe von Gründen.

    Wer eine Kontovollmacht widerrufen will, sollte das aber auf jeden Fall schriftlich gegenüber der Bank tun. Stiftung Warentest schreibt dazu: „Erst wenn die Bank vom Widerruf Kennt­nis hat, kann sie die Bank­voll­macht dem Bevoll­mächtigten entziehen.“

    Übrigens: Wenn die Gebühren für das Konto zu teuer werden, dann ist es möglich zu wechseln. Wichtig ist zudem in einigen Fällen die Kontoauszüge für eine bestimmte Zeit aufzubewahren.

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