Ein Frankfurter Staatsanwalt, der Teile von Anklagen von Arzthelferinnen schreiben ließ, ist wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Die Summe ergibt sich aus 300 Tagessätzen à 100 Euro. Erst spät habe sich der Mann geständig gezeigt, sagte die Vorsitzende Richterin der Großen Wirtschaftsstrafkammer im Frankfurter Landgericht. Er habe als Staatsanwalt gegen seine Vermögensbetreuungspflicht verstoßen.
Der heute 38-Jährige hatte siebenmal Teile von Anklagen in Verfahren wegen ärztlichen Abrechnungsbetrugs von sogenannten Gutachterinnen schreiben lassen, die bei Firmen beschäftigt waren. Dabei handelte es sich überwiegend um Arzthelferinnen ohne juristische Kenntnisse. Die Staatskasse bezahlte Rechnungen über insgesamt rund 90.000 Euro an die Firmen.
Nicht rechtskräftig
Wegen der langen Verfahrensdauer von vier Jahren wurden dem Mann 30 Tagessätze erlassen, sodass er 27.000 Euro zahlen muss - sofern das Urteil rechtskräftig wird. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch sein Rechtsanwalt hatten auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Untreue plädiert.
Der längst vom Dienst suspendierte Jurist war ausgerechnet bei der Ermittlungsstelle gegen Korruption bei der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft tätig gewesen. Diese wurde von einem mittlerweile wegen Bestechlichkeit und Untreue rechtskräftig zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilten Ex-Oberstaatsanwalt geleitet. Er war heimlich finanziell an Firmen beteiligt, an die er über Jahre Gutachtenaufträge vergab.
Hoher Arbeitsdruck
2017 hatte der jetzt verurteilte Staatsanwalt seine Tätigkeit bei der Ermittlungsstelle begonnen. Die Arbeitsbelastung war laut Richterin sehr hoch, der Chef präsentierte sich als «starke Persönlichkeit» und der junge Staatsanwalt hatte seine Karriere fest im Blick: Nach Überzeugung des Gerichts wollte er dem Oberstaatsanwalt seine Belastbarkeit beweisen, stand dabei jedoch auch deshalb unter hohem Druck, weil in mehreren Ermittlungsverfahren die Verjährung drohte. Daher habe er das vom Chef eingerichtete System genutzt und ebenfalls entsprechende Aufträge an die Firmen vergeben.
Er hätte die Möglichkeit gehabt, anders zu verfahren, so die Richterin zum Abschluss des über zwei Monate dauernden Prozesses. Denn sein Chef habe ihm keine Vorgaben gemacht, wie er die Verfahren zu führen habe.
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